Strengere Maßnahmen gegen Biber-Schäden
„Wir müssen von weit über 400 Biberrevieren in Kärnten ausgehen. Knapp 70 Prozent aller geeigneten Gewässer werden mittlerweile dauerhaft vom Biber genutzt. Dementsprechend angestiegen sind auch die Schäden. Deshalb müssen wir nun stärker eingreifen als bisher“, informiert Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber. Er hat heute, Dienstag, in die Landesregierung eine neue Biber-Verordnung zum Beschluss vorgelegt, die den Monitoringergebnissen bereits Rechnung trägt. Der bisher vorgesehene Stufenplan – zuerst Präventionsmaßnahmen, dann Eingriffe in den Lebensraum und erst im dritten Schritt Fang oder Entnahme – entfällt. „Er ist in dieser Form derzeit nicht mehr sinnvoll und den Betroffenen auch nicht zumutbar“, sagt Gruber. Bei Biber-Konflikten bzw. bei potenziellen Schäden ist in der Zeit von 1. September bis 31. März laut neuer Verordnung das Fangen von Bibern mittels Lebendfallen oder das unmittelbare Töten erlaubt. Dies gilt insbesondere im Bereich von Kraftwerken, Hochwasserschutzbauten, Wasserversorgungsanlagen oder auf Flächen der öffentlichen Infrastruktur sowie im Bereich von Weganlagen und land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die zu vernässen drohen oder bei denen eine Unterhöhlung zu befürchten ist. Bei Gefahr in Verzug kann auch zwischen April und August eingegriffen werden. Dieselben Zeiträume gelten für Eingriffe in den Biberlebensraum, sogenannte Nebendämme können jedoch ganzjährig entfernt werden.
Neue Regelungen und höhere Kontingente
Eingriffsberechtigt sind sowohl Grundeigentümer als auch Jagdausübungsberechtigte oder Anlagenbetreiber. Das jährliche Entnahmekontingent wird von 66 auf 148 Biber erhöht. Ein Überschreiten des Kontingents ist nach vorheriger Beurteilung durch einen Sachverständigen des Landes bei Gefahr in Verzug möglich. „Wenn wir sehen, wie sich die Unterstützungsleistungen für Biberschäden aus dem Wildschadensfonds entwickelt haben – von rund 8.500 Euro im Jahr 2020 auf rund 64.000 im Jahr 2024 – ist klar, dass es dieses unbürokratischere, raschere Handeln braucht“, bekräftigt Gruber. Denn laut Monitoring hat sich auch die Zahl der fortpflanzungsfähigen Tiere von 329 im Jahr 2020 auf rund 800 erhöht.