Geldstrafen bei verweigerten Schulgesprächen & Verletzung der Schulpflicht
Künftig könnten Eltern mit Strafen zwischen 150 und 1.000 Euro rechnen, wenn sie Gespräche mit Lehrpersonen zu ihren Kindern verweigern – etwa bei Suspendierungen oder drohendem Schulabbruch. Leichtere Verstöße sollen milde geahndet werden, während Wiederholungen oder schwerwiegendere Fälle den vollen Strafrahmen ausschöpfen können. Zudem sind Mehrfachstrafen vorgesehen, wenn mehrere Verstöße zusammenkommen. Das ,,Freikaufen” bleibt somit ausgeschlossen.