Zugleich appelliert Kurath an die Bevölkerung,
die als Verdachtsfall, als Infektionsfall oder als Kontaktperson die behördlichen Dokumente benötigt. „Jede und jeder wird seine Bescheide bekommen, aber es braucht auf Grund der Situation mehr Zeit. Wer bereits von der Behörde kontaktiert wurde, ist jedenfalls registriert und der Fall wird bearbeitet. Ungehalten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den BHs zu reagieren, beschleunigt nichts“, so Kurath.
Contact Tracing nur mehr für vulnerable Gruppen
Auf Grund dieser Situation wird nun das Contact Tracing in den Gesundheitsbehörden erneut priorisiert. Mit heutigem Tag erfolgt eine behördliche Nachverfolgung und Absonderung von Seiten der Behörde nur mehr bei Verdachtsfällen, Indexpersonen, also jenen, von denen definitiv die Infektion ausgeht und Kontaktpersonen von vulnerablen Gruppen (Altenwohnheime u. dgl.), von Gesundheits- und Schlüsselpersonal sowie Kontaktpersonen in Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen.
„Konkret: die Gesundheitsbehörden fragen nur mehr in diesen Gruppen aktiv nach weiteren Kontaktpersonen. Für alle anderen Kontaktpersonen sind die Quarantäne-Regeln klar, hat jemand ein positives Testergebnis oder beobachtet an sich Symptome, ist für sämtliche behördlich notwendigen Schritte in Eigenverantwortung die Gesundheitshotline 1450 anzurufen“, sagt Kurath.
„Gemäß der Rechtsauskunft des Bundes gilt für Personen, die ein positives Testergebnis vorliegen haben, egal, ob Antigen oder PCR, die selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Diese Personen können ab Testergebnis die Quarantäne geltend machen, nicht erst, wenn die Behörde anruft und die Absonderung ausspricht. Sie können das glaubhaft machen beispielsweise durch ein Foto vom Test, das sie dem Dienstgeber übermitteln und damit die Infektion und damit verbundene Quarantäne belegen und später den Verdienstentgang geltend machen“, weist Kurath hin.
Die Indexpersonen, also jene, von denen definitiv eine Infektion ausgeht, und Kontaktpersonen sind auch nicht mehr zu Gesund- und Freitestungen anzumelden. Ausgenommen ist das versorgungskritische Gesundheits- und Schlüsselpersonal.