Das ändert sich ab heute: Die neuen Corona-Regeln im Überblick

Kärnten/Österreich -

Für heute, den 10. Juni, hat die Bundesregierung weitere Lockerungen versprochen. Wir haben für euch zusammengefasst, welche Corona-Regelungen ab jetzt gelten sollen.

Das ändert sich ab heute: Die neuen Corona-Regeln im Überblick

Das gilt ab dem 10. Juni:

Neue Regeln für die Gastronomie

  • Gäste müssen weiterhin einen 3-G-Nachweis erbringen (getestet, geimpft oder genesen)
  • Registrierungspflicht bleibt ebenfalls 
  • Im Innenbereich sind maximal acht Erwachsene (plus Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte
  • Im Außenbereich sind maximal 16 Erwachsene (plus Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte. Weiters gilt im Außenbereich keine Masken-Pflicht.
  • Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet, heißt es seitens der WKO.

Thema Urlaub: Was muss ich beachten?

  • Immer die Regeln des Landes beachten, in das ich reisen will
  • Frühestens 72 Stunden vor dem Grenzübertritt ein “Pre-Travel-Clearance-Formular” ausfüllen. Man findet es unter https://entry.ptc.gv.at
  • Es gilt die 3-G-Regel
  • Die Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache sein (Impf- oder Genesungszertifikat, ärztliches Zeugnis oder ein negatives Testergebnis) 
  • ACHTUNG: Es gelten nur PCR oder Antigentests, Selbsttests (Wohnzimmertests) werden nicht anerkannt. 
  • Detaillierte Infos findet ihr hier. 

Regeln für Events

  • FFP2-Masken-Pflicht nur mehr im Innenbereich.
  • Teilnehmer müssen weiterhin vor der Veranstaltung einen 3-G-Nachweis erbringen.
  • Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. in Kinos oder bei Konzerten) gilt: Eine Auslastung von 75 Prozent des Veranstaltungsortes ist möglich. Indoor aber maximal 1.500 Personen, Outdoor maximal 3000 Personen. 
  • Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: Indoor, wie Outdoor maximal 50 Personen.
  • Sonderregelungen bei Musikproben: Wenn ein gültiger 3-G-Nachweis erbracht werden kann, gelten ab 10. Juni keine Kapazitätsobergrenzen bei oder Amateurproben mehr. (z.B. Musik, Chor)

Private Treffen

  • Im Innenbereich sind maximal acht Erwachsene (plus Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte
  • Im Außenbereich sind maximal 16 Erwachsene (plus Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.
  • Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist keine Maske vorgeschrieben
  • Ab 17 Personen muss man das Treffen als Veranstaltung melden

Das ändert sich für Freizeitbetriebe

  • Die Sperrstunde von Freizeitbetrieben wird auf 24 Uhr erweitert
  • In geschlossenen Räumen müssen pro Kunde nur noch 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Im Handel:

  • Die FFP2-Maskenpflicht bleibt.
  • Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. 
  • Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen wird auf einen Meter halbiert
  • Kein 3-G Nachweis

Wo muss ich noch eine FFP2-Maske tragen?

  • Die FFP2-Maske bleibt uns vorerst erhalten, jedoch nur mehr in Innenbereichen und nur noch da, wo kein 3G-Nachweis gefordert wird
  • Outdoor, also zum Beispiel auf Märkten, fällt die Maskenpflicht

Fahrgemeinschaften ab 10. Juni

  • Nur mehr bei Fahrgemeinschaften von mehr als acht Personen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Sonderregelungen bei Reisebussen: Wenn ein gültiger 3-G-Nachweis erbracht werden kann, gelten ab 10. Juni keine Kapazitätsobergrenzen bei Reisebussen mehr.

Mit welchen Impfstoffen gelte ich als geimpft?

  • Jeder Impfstoff, der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) anerkannt wurde
  • Jeder Impfstoff, der den entsprechenden Prozess bei der Weltgesundheitsorganisation WHO absolviert hat
  • Biontech/Pfizer
  • Astra Zeneca
  • Covishield
  • Johnson & Johnson
  • Moderna
  • Sinopharm
  • Ist ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gültig (sofern diese nicht länger als drei Monate zurückliegt) 
  • Ist ab der Zweitimpfung gültig (sofern diese nicht länger als neun Monate zurückliegt)