Ab 15. Juni 2020 benötigt man Mund-Nasen-Schutz nur noch hier:
■ in Taxis und Öffentlichen Verkehrsmitteln,
■ im Gesundheitsbereich (etwa in Apotheken, Spitälern),
■ bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann (Friseure, Masseure etc.)
■ in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
■ in der Gastronomie für Mitarbeiter bei Kundenkontakt
■ bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
Ferienlager:
Natürlich wird weiterhin stark auf Prävention gesetzt. In Ferienlagern beispielsweise wird auf Kleingruppen von unter 20 Kindern gesetzt, Betreuer werden speziell geschult, dafür benötigen die Kids weder Masken noch Mindestabstand. Ferienspaß für Kinder wie Eltern ist damit garantiert 🙂
Demonstrationen, Messen:
Bei genügend Platzangebot entfällt bei Demos der Mund-Nasen-Schutz, Absprache mit der ortsansässigen Exekutive ist gerne gesehen.
Messen bewilligt die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde, Steuerung der Besucherströme und Hygiene-Schulungen der Mitarbeiter sind Voraussetzung.