Das unaufgeforderte Verschicken von Fotos nackter Genitalien – sogenannte „Dick-Pics“ – wird ab 1. September 2025 ausdrücklich als Straftat gewertet. Wer solche Bilder ohne Zustimmung verschickt, muss künftig mit bis zu sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe rechnen.
Dick Pics gelten als sexuelle Belästigung
Mit dieser Änderung im Strafgesetzbuch wird der bestehende Tatbestand der sexuellen Belästigung erweitert. Betroffen sind alle Bildaufnahmen von primären Geschlechtsorganen, egal ob männlich oder weiblich. Nicht erfasst sind etwa Fotos, bei denen Genitalien nur zufällig und in großer Entfernung sichtbar sind – wie zum Beispiel bei Strandaufnahmen.
Klare Grenze gegen Belästigung im Netz
Justizministerin Anna Sporrer betonte in ihrer Rede, dass es sich dabei nicht um einen „dummen Bubenstreich“ handle, sondern um eine Form sexueller Belästigung im digitalen Raum. „Es geht nicht um Falschparken, sondern um gravierende Eingriffe in die Privatsphäre. Die Opfer dürfen nicht im Stich gelassen werden“, so Justizministerin Anna Sporrer.
Entscheidungsfindung:
Auch andere Redner:innen unterstrichen die Bedeutung der Regelung: Während die SPÖ und ÖVP den Schritt als längst überfällig begrüßten, äußerte die FPÖ Bedenken, dass die Strafbarkeit vor allem junge Menschen treffen könnte, die unüberlegt handeln. Für die NEOS wiederum ist das Gesetz ein „wichtiger Schritt zu mehr Respekt und Gleichberechtigung“.
Deutliches Signal
Mit dem neuen Gesetz wird ein deutliches Signal gesetzt: Digitale Räume sind kein rechtsfreier Raum. Was im echten Leben nicht erlaubt ist, soll auch online klare Konsequenzen haben.