In SCHulen, E-Mail einen Link
In Schulen, Handel und für Konsumenten in Gastronomie und Tourismus soll wegen den geringen Zahlen an Coronavirus-Neuinfektionen in Österreich ab 15. Juni keine Maskenpflicht mehr bestehen.
Hier bleibt Maskenpflicht aufrecht:
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Gesundheitsbereich inklusive Apotheken
- Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel bei Friseuren und Mitarbeitern der Gastronomie
Bundeskanzler Sebastian Kurz dazu: „Wir empfehlen dringend, den Mund-Nasen-Schutz überall dort nach wie vor zu verwenden, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“.
Sperrstunde in Gastronomie ausgeweitet
Auch die Sperrstunde in der Gastronomie wird ab 15. Juni auf 1 Uhr ausgeweitet. Bis dahin gilt nach wie vor 23 Uhr als Sperrstunde.
Sollte sich die Corona-Situation zwischenzeitlich verschlechtern, wären „regional wieder Maßnahmen zu steigern“, so Kurz. Und: „Wenn es über Regionen hinausgeht, wird notwendig sein, national darauf zu reagieren.“