2024 bringt auch für lesbische Paare eine Neuerung mit sich. Bisher konnten sich beide Frauen nur dann gleich nach Geburt ihres Kindes als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn das Kind in einer Kinderwunschklinik gezeugt wurde. Das ändert sich jetzt.
Ab 2024 gilt:
Egal wie das Kind eines lesbischen Paares gezeugt wurde, beide Frauen können sich sofort als Eltern in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Vorausgesetzt wird, aber, dass sie verpartnert oder verheiratet sind. Bisher musste das Kind bei einer privaten Samenspende von der Frau, die das Baby nicht ausgetragen hat, adoptiert werden.