Eine Gailtalerin berichtet ...

Familie gemeinsam in Quarantäne: Jetzt soll infizierter Ehemann Strafe zahlen

Hermagor -

Einen Monat nachdem ein Gailtaler von seiner Covid-19 Erkrankung genesen war, folgte die Überraschung: “Meinem Mann wurde eine Strafverfügung ausgestellt, weil er mit mir und meiner Tochter Kontakt hatte!”

Familie gemeinsam in Quarantäne: Jetzt soll infizierter Ehemann Strafe zahlen

Wie Ende Dezember 2020 bekannt wurde, sollen mehrere Kärntnerinnen und Kärntner eine Strafe zahlen, weil sie nach einem positiven Covid-19-Test weiter mit ihren Lebensgefährten zusammenwohnten  – obwohl beide im gleichen Haushalt gemeldet waren. Betroffen ist auch der Ehemann von L.*. Im Gespräch mit der Redaktion von 5 Minuten erklärt die Gailtalerin: „Mein Mann ist Ende Oktober krank geworden. Zuerst dachten wir, es ist die Grippe, aber nachdem auch ich meinen Geschmackssinn verloren hatte, habe ich beim ansässigen Hausarzt einen Corona-Schnelltest gemacht.“ Dieser fiel positiv aus.

Familie war gemeinsam in Quarantäne

Ein Quarantäne-Bescheid wurde ausgestellt. „Am nächsten Tag wurden wir per SMS aufgefordert nach Villach zu fahren und einen PCR-Test durchführen zu lassen.“ Danach hieß es Warten. L. erklärt: „Erst nach acht Tagen haben wir das Ergebnis bekommen. Ich war negativ, mein Ehemann positiv.“ Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor rief in der Folge bei dem Gailtaler an. „Sie teilten ihm mit, dass er positiv ist und fragten, mit wem er im gemeinsamen Haushalt lebt. Er gab mich und meine siebenjährige Tochter an.“ Die Gailtaler Familie saß die Quarantäne aus, was aber niemand ahnte: Im Hintergrund wurde bereits fleißig an einer Strafverfügung getippt.

Einen Monat später folgte die Überraschung

„Am 20. November 2020 wurde die Strafverfügung an meinen Mann ausgestellt“, erinnert sich L. zurück. Der Grund: Er habe sich nicht an die behördliche Absonderung gehalten und mit zwei Personen Kontakt gehabt. „Mit mir und meiner Tochter!“, so L. aufgebracht. Die Strafhöhe betrug 300 Euro oder sechs Tage Haft. Aufgebracht rief L. am nächsten Tag bei der Bezirkshauptmannschaft an: „Dem Zuständigen habe ich erklärt, dass ich nicht verstehe, warum die Strafe ausgestellt wurde.“ Denn: Ihr Ehemann hatte sich die ganze Zeit über im Gästezimmer des Einfamilienhauses abgesondert. Sie erhoben Einspruch. „Unsere Anwältin schickte den Einspruch sowie eine Aufforderung um Akteneinsicht an die Bezirkshauptmannschaft. Bis heute haben wir nichts mehr gehört“, erklärt uns L. Die Strafe hat die Familie aus dem Gailtal übrigens bis heute nicht bezahlt.

Dr. Heinz Pansi, Bezirkshauptmann von Hermagor

Bezirkshauptmann:„Es gibt für jeden die Möglichkeit Einspruch einzulegen“

Hermagors Bezirkshauptmann Heinz Pansi erklärte uns dazu: „Wenn jemand keine Möglichkeit hat sich zu trennen, dann ist das natürlich nicht strafbar.“ Anders sehe die Sachlage aber aus, wenn eine Möglichkeit zur Absonderung vorhanden sei. „Wenn sich die betroffene Person dann nicht absondert, ist das strafbar. Wir sind laut dem gesetzlichen Vorlagen verpflichtet, diesen Sachen nachzugehen, ansonsten wäre dies ein Amtsmissbrauch.”  

Der Bezirkshauptmann hebt hervor, dass jeder die Möglichkeit hat Einspruch einzulegen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt: „Dann wird der Sachverhalt nochmals geprüft und bei falscher Ausstellung einer Verwaltungsstrafe wird diese natürlich zurückgezogen,“ so der Bezirkshauptmann abschließend.