Das Landesgericht Klagenfurt, unter Vorsitz von Richter Jakob Wagner-Moschik, verhandelte den Fall nach einem Lokalaugenschein im Juli. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden die Gemeinde und die Ortsgruppe des Alpenvereins zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen. Die Eltern des verstorbenen Kindes hatten die beiden Organisationen, neben dem Eigentümer des Baumes, verklagt. Während die strafrechtliche Untersuchung keinen Schuldigen identifizierte, sieht das Gericht eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht bei der Gemeinde und der Alpenvereins-Ortsgruppe.
Schmerzensgeld
Das Unglück ereignete sich am 16. August 2019, als ein morsches Stück Weißtanne von einer Felswand stürzte und das Kind traf. Trotz fehlender Mitschuld der Eltern und des Grundstückseigentümers, auf dessen Parzelle der Baum stand, urteilte das Gericht, dass die beiden beklagten Parteien aufgrund ihres grob fahrlässigen Verhaltens haften. Die Höhe des Schmerzensgeldes, vorläufig auf 220.000 Euro festgesetzt, ist noch Gegenstand weiterer Verhandlungen. Der Alpenverein hat bereits Berufung eingelegt, während die Gemeinde noch ihre Entscheidung abwägt.