EuGH-Urteil zum Jagdverbot von Wölfen stößt auf gemischte Reaktionen in Kärnten
Erst vergangene Woche urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der Wolf in Österreich nicht gejagt werden darf. Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber zeigte sich unbeeindruckt: „Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm- und Weideschutzgesetz beruht.“ Tierschützer Martin Balluch kritisierte diese Haltung: „Von einem Politiker wie Gruber habe ich nichts anderes erwartet. Es war ohnehin nicht zu glauben, dass er von seiner Linie abweichen würde.“
Nutztiere unmittelbar bedroht In dem seit Mai verordneten Almschutzgebiet im Bezirk Hermagor wurde am Wochenende ein Schadwolf gemäß dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz (K-AWSG) erlegt. Der Wolf hatte versucht, eine Rinderherde mit Kälbern anzugreifen, wodurch die Nutztiere unmittelbar bedroht waren.
Gesetzeskonforme Maßnahmen: Wolfsabschuss ordnungsgemäß durchgeführt
Die Entnahme des Wolfs wurde ordnungsgemäß an das Land Kärnten gemeldet. Sachverständige des Landes waren bereits zur Begutachtung vor Ort und haben DNA-Proben genommen. Es wurde bestätigt, dass die Vorgaben des Alm- und Weideschutzgesetzes eingehalten wurden.