Eine Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Reisedokument ist abgelaufen
- Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
- Reisedokument gibt die Identität nicht wieder (z.B. Person ist anhand vom Foto nicht mehr erkennbar)
- Reisedokument entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes
- Dokumentenverlust, Diebstahl
Der Reisepass bzw. Personalausweis muss jedenfalls persönlich beantragt werden. Auch Kinder müssen bei der Antragstellung dabei sein.
Folgende Dokumente sind bei der Antragstellung jedenfalls mitzubringen:
- 1 biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (oder alter Reisepass)
- im Bedarfsfall: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Nachweis akademischer Grad, Nachweis Implantat/Prothese
Achtung: Die Verwendung eines nicht mehr gültigen Reisedokuments ist grundsätzlich unzulässig und wird von einigen Ländern, sowie auch von Fluglinien nicht akzeptiert!
Online-Terminvereinbarung empfohlen
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen für die Beantragung eines Reisedokuments bzw. zur Einrichtung der ID-Austria rechtzeitig eine Terminvereinbarung zu treffen! Neben einer telefonischen Terminvereinbarung ist die Buchung Ihres Wunschtermins auch über die Homepage der BH-Hermagor unter www.bh-hermagor.at mittels Button „Online-Terminbuchung“ möglich!
Vereine aufgepasst!
Es wird daran erinnert, dass Vereinsfunktionäre binnen vier Wochen folgenden Meldepflichten nachkommen müssen:
- Änderung der organschaftlichen Vertreter („Wahlanzeige“)
- Statutenänderung mittels Exemplar der geänderten Statuten
- Änderung der Zustellanschrift
- freiwillige Vereinsauflösung