Info der BH Hermagor: E-Scooter

- ANZEIGE

Hermagor -

Für E-Scooter gelten grundsätzlich jene Regeln, die auch für das Nutzen von Fahrrädern bzw. E-Bikes gelten.

Geschwindigkeitsbegrenzung: 25 km/h

E-Scooter dürfen nicht schneller als 25 km/h fahren. Die Motorleistung darf maximal 600 Watt betragen. Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt werden Elektro-Roller als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

Auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist, ist auch das Fahren mit E-Scootern mit einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erlaubt. E-Scooter müssen auf Radwegen oder Radfahrstreifen gefahren werden. Sind keine Radwege vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden. Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten.

Es gelten die Verkehrsregeln

Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten werden. Das Telefonieren während des Fahrens ist verboten. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie im Straßenverkehr. Die erlaubte Obergrenze der Blutalkoholkonzentration von 0,8‰ darf keinesfalls überschritten werden, Strafen werden bereits ab 0,5‰ verhängt.

E-Scooter müssen wie Fahrräder mit Bremsen, Scheinwerfer nach vorne und rotem Rücklicht nach hinten, sowie Reflektoren bzw. Rückstrahlern ausgestattet sein.

Fahren in der Fußgängerzone verboten!

In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das E-Scooter-Fahren in an den Fußverkehr angepasster Geschwindigkeit erlaubt. In Fußgängerzonen ist das Fahren mit E-Scootern verboten. Ausnahme: Ist das Radfahren erlaubt, darf auch mit dem E-Scooter in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Begleit- und Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren

Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, dürfen im öffentlichen Verkehr, außer in Wohnstraßen, nur in Begleitung einer Person unterwegs sein, die mindestens 16 Jahre alt ist. Für Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht.

Kontaktinformation:

Für weiterführende Informationen steht Ihnen das Fachreferat für KFZ- und Führerscheinangelegenheiten gerne unter der Tel.-Nr. 050 536/63400 oder per E-mail unter bhhe.kfz@ktn.gv.at zur Verfügung!