Info der BH Hermagor: Silvesterfeuerwerke

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Hermagor -

In der Silvesternacht sind die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes zu beachten!

Je nach Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern gibt es unterschiedliche Altersbeschränkungen und weitere Voraussetzungen für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände.

Feuerwerkskörper werden in 4 Kategorien eingeteilt:

  • F1: geringe Gefährlichkeit, ab 12 Jahren erlaubt (z.B. Knallerbsen, Partyknaller)
  • F2: Verwendung im Freien, Besitz und Verwendung ab 16 Jahren (z.B. Knallkörper, Raketen)
  • F3 und F4: ab 18 Jahren mit nachgewiesenen Sachkenntnissen und behördlicher Bewilligung (wirkungsstarke Raketen, Feuerwerksbomben)

Zu beachten:

Zu beachten gilt jedenfalls, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet generell nicht verwendet werden dürfen. Ausnahmeregelungen können vom jeweiligen Bürgermeister verordnet und bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausgenommen werden, sofern dies die örtlichen Gegebenheiten zulassen und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit, sowie unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Diese Ausnahme betrifft lediglich bestimmte, näher zu bezeichnende, in der Verordnung präzise darzustellende Teile eines Ortsgebietes (z.B. ein Ortsteil, exakt bezeichnete Grundstücke) und nicht das gesamte Ortsgebiet.

Verbote

Verboten ist jedenfalls die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.

Verstöße werden mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 3.600,– bestraft!