Konkret werden in Zukunft die Zahlen an der impfbaren Bevölkerung festgemacht
und liege Kärnten derzeit bei Durchimpfung in dieser Gruppe bei über 61 Prozent Vollimmunisierung. Im Interesse der Bevölkerung erleichtert zeigte sich Kaiser darüber, dass wesentliche Kärntner Forderungen im Zuge der Pandemiebekämpfung durchgesetzt werden konnten. So werden Genesene bis sechs Monate nach Erkrankung geimpften Personen gleichgestellt, werde es österreichweit einheitliche Regeln geben, die sich zudem nicht mehr nach der Inzidenz orientieren sondern wie von Kaiser schon vor Monaten angeregt an der Belegung der Intensivbetten, um diese Ressourcen für die gesamte Bevölkerung zugänglich zu erhalten. Weiters werden auch die PCR-Tests in dieser kritischen Phase weiterhin kostenlos bleiben. Und, dort wo eine hohe Fluktuation herrscht, wie bei den mobilen Impfmöglichkeiten oder in Asylheimen, solle vorrangig der nur mit einem Stich zu verabreichende Impfstoff von Johnson&Johnson zum Einsatz kommen. „Im Mittelpunkt steht der Schutz der Ungeimpften, vor allem unserer Kinder und jener, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können“, fasste Kaiser zusammen.
Auf Anregung des Landeshauptmannes hin,
soll der regelmäßige Austausch zwischen Bund, Ländern sowie Expertinnen und Experten auf Grund der derzeitigen Entwicklung, der neuen Maßnahmen, die in Form eines Stufenplans festgelegt sind, wieder regelmäßiger als in den letzten Monaten stattfinden.
Zusammengefasst haben sich die Landeshauptleute heute mit der Regierung auf folgendes Maßnahmenbündel geeinigt, dass immer abhängig von der Intensivbetten-Belegung ist: ab 15. September – Expertinnen und Experten rechnen zu dem Zeitpunkt mit einer 10prozentigen Auslastung der Intensivbetten – sind Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden gültig, die FFP2-Maske wird den Mund-Nasenschutz dort ersetzen, wo der jetzt schon verpflichtend ist, für alle anderen Bereiche (Handel) gibt es eine Empfehlung, wieder die FFP2-Masken zu tragen bzw sind Ungeimpfte dazu verpflichtet, und sind 3G-Nachweise für Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100) erforderlich. Alle Maßnahmen werden auch verschärft kontrolliert.
Weitere Verschärfungen treten dann stufenweise in Kraft, sollte die Auslastung auf den Intensivstationen 15 (300 Betten) bzw. 20 Prozent (400 Betten) erreichen. Bei 15 Prozent gilt dann für Nachtgastro und ähnliche Bereiche sowie für Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern ohne zugewiesene Sitzplätze eine 2G-Regel – Zutritt nur mehr für Geimpfte oder genesene Personen. Wohnzimmertests haben dann keine Gültigkeit mehr. Ab 20 Prozent Auslastung hat ein Antigentest keine Gültigkeit mehr, werden in 3G-Bereichen (Kino, Restaurant …) nur mehr PCR-Tests anerkannt. In Kraft treten die Regeln in den beiden Stufen jeweils sieben Tage nach Überschreitung der Marke.