Beinahe tägliches Aufsuchen der Opfer
Die Angeklagte wird beschuldigt, von Oktober 2022 bis Oktober 2023 in einem kleinen Ort im Lesachtal sechs Personen über längere Zeit hinweg gestalkt zu haben. Dies beinhaltete regelmäßiges, beinahe tägliches Aufsuchen der Opfer auf bis zu einem halben Meter Entfernung, das Fixieren mit starren und von Hass erfüllten Blicken sowie das heimliche Anfertigen von Fotos und Videos.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Die Frau, die als Erwachsenen- und Behindertenbetreuerin arbeitet, steht somit im Mittelpunkt des Vorwurfs der “beharrlichen Verfolgung”. Die Verhandlung unter der Leitung von Richterin Marlene Moshammer findet am Freitag, 22. März am Landesgericht Klagenfurt statt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.