Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung wird beschlossen!

Kärnten -

Nach der bisher bezirksweit uneinheitlich geltenden Hundeleinenpflicht bekommt Kärnten erstmals eine landesweit einheitliche Verordnung für Jagdgebiete. Wie LHStv. Martin Gruber und LR Daniel Fellner heute, Montag, mitteilen, wird die „Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung“ in der morgigen Sitzung der Landesregierung beschlossen.

LHStv. Gruber und LR Fellner: Landesweit vereinheitlichte Verordnung für Jagdgebiete stärkt verantwortungsvolle Hundeführung: Wer seinen Hund ausbildet, kann ihn an „virtueller Leine“ führen, Spezialhunde und Junghunde können frei geführt werden – Kärntner Jägerschaft und Tierschutzombudsfrau begrüßen ausgewogene Lösung.

Klare Regeln für Hunde in Kärntens Jagdgebieten

In der Verordnung wird geregelt, wie Hunde in Jagdgebieten außerhalb von geschlossenen und verbauten Gebieten – also insbesondere in Wäldern, an Waldrändern sowie auf Wiesen und Feldern – zu führen sind. Ziel der Verordnung ist es, die verantwortungsvolle Hundehaltung zu stärken, Wildtiere zu schützen und Konflikte zu vermeiden: Wer seinen Hund nachweislich ausgebildet hat, darf ihn auch frei führen. Diese Regelung setzt auf Eigenverantwortung und Ausbildung. Wer seinen Hund liebt, bildet ihn aus. Und für einen ausgebildeten Hund braucht es keine physische, sondern nur eine virtuelle Leine“, so Gruber, der die Ausgangslage erläutert: „Schon bisher galt in ganz Kärnten die Leinenpflicht, jedoch mit unterschiedlichen Regelungen in den Bezirken, was zu Unsicherheit und Uneinheitlichkeit geführt hat. Mit der neuen Verordnung schaffen wir eine klare und einheitliche Grundlage für alle Kärntner Jagdgebiete“, betont Gruber. Damit ist ein ganzjähriger Schutz von Wildtieren gewährleistet, insbesondere bei Schneelage oder Brutzeit.

Physische und virtuelle Leine

Kernstück der Verordnung ist zudem die noch klarere Unterscheidung zwischen physischer und „virtueller“ Leine. Die Unterscheidung stärkt die verantwortungsvolle Hundeführung: Alle Hundehalter, die für ihren Hund eine erforderliche Sachkunde nachweisen können – etwa durch anerkannte Prüfungen oder ab 2026 durch den bundesweit verpflichtenden Sachkundenachweis – dürfen ihren Hund frei führen („virtuelle Leine“). Das bedeutet, der Hund muss jederzeit unter Kontrolle stehen und auf Zuruf zuverlässig gehorchen. Für alle Hundehalter, die keinen Sachkundenachweis besitzen, gilt in Jagdgebieten außerhalb geschlossener Ortschaften eine Pflicht, den Hund an einer physischen Leine zu führen. „Die Verordnung verbietet nicht das Freilaufen von Hunden, sie rückt die Verantwortung der Hundehalter in den Mittelpunkt“, so Gruber.

Klare Regeln für Hundehalter, gleichzeitiger Schutz für Wildtiere

Landesrat Daniel Fellner betont, dass mit der neuen Verordnung gleichermaßen Sicherheit, Tierschutz und Klarheit für Hundehalter gestärkt werden: „Diese Verordnung ist eine ausgewogene Lösung im Sinne des Tierschutzes. Sie schützt Wildtiere und gibt den Hundehaltern klare Regeln.“ Fellner weiter: „Sicherheit steht für Mensch, Tier und Natur an erster Stelle.“ Die Verordnung sieht dabei keine generelle Leinenpflicht für Junghunde sowie für Assistenz-, Therapie-, Polizei-, Rettungs-, Jagd- und andere Diensthunde vor. „Spezialhunde haben aufgrund ihrer Ausbildung eine besondere Rolle. Sie müssen sich frei bewegen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen, sei es im Einsatz oder in Training und Ausbildung“, so Fellner. Auch gekennzeichnete Hundezonen und Auslaufplätze bleiben von der Leinenpflicht ausgenommen. „Mit der bundesweiten Einführung des Sachkundenachweises im kommenden Jahr sorgen wir dafür, dass auch die Kontrolle in Kärnten einheitlich geregelt ist. Das schafft zudem Transparenz und Rechtssicherheit“, so Fellner.