Welche Gefahrenstoffe gibt es am Arbeitsplatz?
Hauptursachen für arbeitsbedingten Krebs sind chemische Schadstoffe wie Asbest, Dieselabgase, Holzstaub oder Chrom. Obwohl Asbest in Österreich schon seit 1990 verboten ist, bleibt es bei Sanierungsarbeiten alter Gebäude immer noch ein Risiko. Auch andere Stoffe, die in Dienstleistungs- und Industrieberufen vorkommen, sind gefährlich und erfordern dringend mehr Bewusstsein und moderne Schutzmaßnahmen.
Darf der Arbeitgeber von einer Krebserkrankung erfahren?
In Österreich besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Krebserkrankung dem Arbeitgeber mitzuteilen. Lediglich die Art der Dienstverhinderung, wie zum Beispiel Krankheit oder Reha, muss angegeben werden. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Beschäftigten in Schlüsselpositionen, kann ein offenes Gespräch sinnvoll sein, um eine Vertretung zu organisieren. Auch ein vertrauliches Gespräch mit dem Betriebsrat kann eine Alternative sein. Falls eine gesundheitliche Gefährdung durch die Arbeit vorliegt, muss dies dem Arbeitgeber gemeldet werden, damit eine geeignete Tätigkeit angeboten werden kann. Dank moderner Therapien können viele Krebspatient:innen ein längeres Leben führen. Dabei stellt sich häufig die Frage, wie viel Arbeit trotz der Krankheit möglich ist. Diese Entscheidung hängt von der Einschätzung der behandelnden Ärzt:innen ab und ist immer einzelfallabhängig. Um den Übergang zurück in den Beruf zu erleichtern, wurde die Wiedereingliederungsteilzeit eingeführt. Diese ermöglicht es Betroffenen, in reduziertem Umfang zu arbeiten, ohne sich zu überlasten.
Gehaltsfortzahlung im Krankenstand
Wenn eine Person im Krankenstand ist, wird ihr Gehalt je nach Betriebszugehörigkeit mindestens sechs Wochen lang weiterbezahlt. Danach übernimmt die Gesundheitskasse die Zahlung von Krankengeld, das sich am Einkommen orientiert. In der Regel kann das Krankengeld bis zu 52 Wochen bezogen werden, in Sonderfällen auch bis zu 78 Wochen. Eine Kündigung ist auch während des Krankenstands grundsätzlich möglich, es sei denn, der Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag verbieten dies. Bei einer Krebserkrankung könnte die Kündigung jedoch anfechtbar sein, da in diesem Fall ein Diskriminierungsverbot besteht. Betroffene sollten sich schnell an die Gewerkschaft oder Arbeiterkammer wenden, da hier oft kurze Fristen gelten. Arbeitnehmer:innen haben das Recht, für schwer erkrankte Angehörige (ab Pflegestufe 3, bei Minderjährigen ab Stufe 1) Pflegekarenz oder -teilzeit zu beantragen. Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz beträgt bis zu vier Wochen und kann durch Vereinbarung auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Das Pflegekarenzgeld beträgt 55 Prozent des Nettoeinkommens.
Die Situation von Frauen im Berufskrankheitengeschehen
Frauen sind im Bereich der Berufskrankheiten häufig unterrepräsentiert, da die Rechtslage meist auf männerdominierte Branchen ausgerichtet ist. Gesundheitsrisiken in Dienstleistungsberufen oder durch Arbeitsfaktoren wie Nachtarbeit werden oft nicht ausreichend berücksichtigt. Dies erschwert die Anerkennung von Krankheiten wie Brustkrebs als Berufskrankheit und betrifft insbesondere Frauen.
Prävention in Betrieben: Mängel und Forderungen
Betriebsprüfungen zeigen erhebliche Defizite in der Prävention von beruflich bedingtem Krebs. Viele Betriebe können die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nicht nachweisen und führen keine entsprechenden Verzeichnisse. Zudem wurden gesetzliche Grenzwerte seit Jahrzehnten nicht überarbeitet. Arbeitsbedingter Krebs ist vermeidbar, wenn präventive Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Dies erfordert modernisierte Gesetze, strengere Kontrollen und eine gendergerechte Ausrichtung der Präventionsmaßnahmen.
Forderungen des ÖGB
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert unter anderem:
- Risikobasierte Grenzwerte statt veralteter Richtkonzentrationen.
- Mehr Ressourcen für die Arbeitsinspektion.
- Eine Aktualisierung der Berufskrankheitenliste, die auch frauenspezifische Risiken stärker abbildet.
- Verstärkte Maßnahmen zur betrieblichen Prävention.
- Einen gendermedizinischen Fokus in der Arbeitsmedizin.
- Die Einrichtung eines Sachverständigenbeirats zur regelmäßigen Überprüfung der Berufskrankheitenliste.