So sieht der Wintertourismus heuer aus:

Kurz: „Ski­ver­gnü­gen ja, aber ohne Après-Ski“

Kärnten -

Am Donnerstag, dem 24. September 2020, informierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer und Landeshauptmann Günther Platter im Rahmen einer Pressekonferenz über das Thema “Sicherer Wintertourismus in Österreich”.

 

Skigebiete bleiben geöffnet

Kurz betonte, dass auch im kommenden Winter die Skigebiete geöffnet sein werden: „Schifahren, Kulinarik und Natur wird in Schigebieten und Städten weiterhin möglich sein. Was nicht möglich sein wird, ist Après Ski in der Art und Weise, wie wir das kennen.“ Der Wintertourismus werde anders ablaufen, als gewohnt. Dafür wurde ein Konzept erarbeitet.

Konsumation im Sitzen

Tourismusministerin Köstinger erläutert: „Wie schon bekannt, gilt bei Personengruppen eine Einschränkung auf 10 Personen. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in der Gastronomie verpflichtend. Essen und Trinken darf nur im Sitzen verabreicht werden.“ Die Verpflichtung der Konsumation im Sitzen wird aufgrund des Wintertourismus auf den Außenbereich ausgeweitet werden. Außerdem erklärt Köstinger, dass es Aprés Ski in der Form, wie wir es kennen, nicht geben wird: „Dicht gedrängtes tanzen und beisammen stehen ist ein potenzieller Infektionsherd“, warnt sie.

Maskenpflicht in Seilbahnen

Bezüglich der Seilbahnen betont Köstinger, dass ohnehin 85 Prozent der Kabinen an der frischen Luft sind. Daher sei das Infektionsrisiko sehr niedrig. Dennoch gilt eine Maskenpflicht in den Gondeln sowie die ein 1-Meter-Sicherheitsabstand beim Anstellen. Köstinger erklärt weiters, dass Skischulen stattfinden können, aber die Personenanzahl wird hier ebenfalls auf zehn Personen begrenzt. „Es muss außerdem darauf geachtet werden, dass es keine Durchmischung der Gruppen gibt“, so die Tourismusministerin.

Advent- und Weihnachtsmärkte können stattfinden

Auch für Advent- und Weihnachtsmärkte gibt es ein „Go“ von Köstinger: „Sie können stattfinden, wenn ein Sicherheits- und Präventionskonzept vorgelegt wird.“ Es braucht einen Zuständigen der dafür Sorge trägt, dass die Covid-Maßnahmen eingehalten werden sowie Besucherleitsysteme und die Möglichkeit für die Besucher, den Abstand einzuhalten.

Präventionstestungen ausgeweitet

Neuigkeiten gibt es auch bei den Präventionstestungen im Tourismus: „Diese werden erweitert. Auch Skilehrer, Reisebegleiter und Fremdenführer können sich den Covid-Tests unterziehen“, erläutert die Tourismusministerin.