LH Kaiser: Lockdown und Impfausweitung unausweichlich – Wichtig für Kinder: Unterricht ist gewährleistet

Kärnten -

Als unausweichlich, um die dramatisch steigenden und mit vielen Toten verbundenen Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, bezeichnet Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser die bei der Konferenz der Landeshauptleute gemeinsam mit Bundeskanzler Alexander Schallenberg und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Achensee in Tirol gefassten Corona-Beschlüsse.

Große Erleichterung für die Kleinen! Die Maskenpflicht für Volksschüler fällt!

„Natürlich wäre uns allen lieber, wir müssten diese Notbremse nicht ziehen. Aber ein noch längeres Zuwarten des Bundes hätte angesichts der auch in Kärnten dramatisch steigenden Zahlen bedeutet, dass der Bremsweg noch kürzer und der Einschlag noch viel heftiger und dramatischer wäre“, betont Landeshauptmann Peter Kaiser, der die Bevölkerung bittet, im eigenen und im allgemeinen Interesse die Maßnahmen mitzutragen. „Es geht darum, Leben zu retten, Intensivstationen und die Spitalsmitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nicht weiter zu überlasten.

Wir können und werden diese Pandemie nur gemeinsam bewältigen.“ Durch den „leider notwendigen“ 20tägigen Lockdown werden „die Infektions-, Belags- und Todeszahlen deutlich gesenkt werden können.“ Der Landeshauptmann erneuert seinen Appell: „Bitte nutzen Sie die einzige Möglichkeit, sich und andere zu schützen. Helfen Sie mit, lassen Sie sich impfen!“

© Büro LH Kaiser

Österreichweite Maßnahmen! 

Ihm, Kaiser, sei es besonders wichtig gewesen, österreichweit einheitliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu setzen und in puncto Schulen erreicht zu haben, dass bei dem kombinierten Modell „Präsenz und distance learning“ gewährleistet ist, dass alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig ob sie in der Schule oder daheim sind – den gleichen Lernstoff vermittelt bekommen. „Damit werden auch langfristig negative Folgewirkungen für Schülerinnen und Schüler verhindert“, so Kaiser. Ebenso habe er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es mehr als einen bundesweiten generellen Lockdown als singuläre Maßnahme brauche.

„Letztlich geht es darum, alle Möglichkeiten und auch neue, bisher mit großer Skepsis beurteilten Maßnahmen, zu ergreifen, um die einzige verantwortungsvolle Möglichkeit die Pandemie nachhaltig in den Griff zu bekommen, nämlich wesentlich mehr Menschen in Österreich durch die die Anti-Corona-Impfung zu schützen“, trägt Kaiser auch die für Februar 2022 anvisierte Impfpflicht mit. Ansonsten würde Österreich sich weiter von Lockdown zu Lockdown hanteln müssen.

Die Maßnahmen im Überblick:

1. Lockdown bundesweit für alle, also Ungeimpfte und Geimpfte (0 bis 24 Uhr), mit den Ausnahmen für alle wie in der aktuell in Geltung stehenden 1. Novelle der 5. SchuMaV („Lockdown für Ungeimpfte“) – für 20 Tage, Evaluierung nach 10 Tagen – nach 20 Tagen Rückkehr zum „Lockdown für Ungeimpfte“

Außnahmen: 

  • 1. Fahrt zur Arbeit
  • 2. Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Einkauf)
  • 3. Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
  • 4. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung

2. Schulen: Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder weiter den Unterricht in den Schulen besuchen, oder die gleichen Lerninhalte zu Hause via distance learning vermittelt bekommen. Maskenpflicht für alle Schulstufen im gesamten Schulgebäude, auch in den Klassen. In Primar- und Sekundarstufe 1 Mund-Nasenschutz, darüber FFP2. Testregime in Schulen bleibt aufrecht.

3. Impfoffensive: Dritte Dosis bei Vektorimpfstoffen ab dem 4. Monat empfohlen • Dritte Dosis bei mRNA-Impfstoffen ab dem 4. Monat möglich • Verkürzung des Grünen Passes auf 7 Monate Gültigkeit ab spätestens 01.02.2022

4. Verschärfung von Kontrollen und Erhöhung von Strafen

5. Home-Office-Empfehlung

6. Home-Office im Bundesdienst

7. FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz

8. Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens (inkl. Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit Kundmachung des entsprechenden Gesetzes am 1. Februar 2022 – unter Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung