Für Huber hat insbesondere der Sommer 2021 gezeigt, dass rasche Abschüsse möglich sein müssen, da der Schutz der Weidetiere insbesondere auf Almen faktisch unmöglich und den Bauern auch nicht zumutbar ist. „Ich bin froh, dass die Politik den Hilferuf der Bauernschaft gehört hat. Ich bedanke mich bei Landesrat Gruber und allen Regierungsmitgliedern, die diesen Beschluss mittragen. Danke auch an alle Landtagsabgeordneten, die mit ihrer Zustimmung zur Resolution der LK Kärnten bezüglich der Entnahme von Wölfen der Landesregierung den Rücken gestärkt haben“, betont Huber.
Herdenschutz auf Almen unverhältnismäßig
Die im vergangenen Sommer verabschiedete Resolution der bäuerlichen Interessenvertretung hat den Rechtsweg aufgezeigt, der mit der nun vorliegenden Verordnung beschritten wird. Zentrales Element dabei ist die Abgrenzung der Kärntner Almen als Weideschutzgebiete. Durch die Anwendung österreichweiter, objektiver Kriterien steht nun nachweislich fest, dass der Aufwand für den Schutz der Weidetiere durch Zäune oder Hunde auf Kärntens Almen rechtlich und technisch unverhältnismäßig und daher unzumutbar ist. „Im Tierpark Schönbrunn müssen Wölfe durch 3 Meter hohe Maschendrahtzäune mit Übersprungschutz am Ausbrechen gehindert werden. Uns Bauern will man jedoch weismachen, dass wir in unwegsamem Gelände den Wolf mit 1 Meter hohen Weidezäunen vom Einbrechen in unsere Almweiden abhalten können. Dass das nicht machbar ist, haben wir jetzt schwarz auf weiß!“, begrüßt Huber die Ausweisung der Kärntner Almen als Weideschutzgebiete. Erst das ermöglicht die gezielten Abschüsse von Wölfen.
Positiv ist für Huber weiters, dass die Verordnung auch Abschüsse im Talbereich regelt: „Der Herbst letzten Jahres hat gezeigt, dass die Wölfe den Weidetieren ins Tal folgen und in besiedelten Gebieten auftauchen. Deshalb ist es wichtig, dass nun auch Abschüsse vorgesehen sind, wenn sich Wölfe im Tal zu nah an Stallungen oder Weidevieh heranwagen oder Tiere verletzen oder töten. Nur so können wir die traditionelle Weidehaltung in Kärnten vor und nach dem Almsommer schützen – die Basis für gesunde Tiere und hochwertige Lebensmittel“. Erfreut zeigt sich der LK-Präsident über den nunmehr möglichen Abschuss von Hybrid-Wölfen – Kreuzungen von Wolf und Hund – der laut Verordnung ebenfalls erlaubt wird. Dies sei insbesondere deshalb wichtig, weil in Kärnten umherstreifende Wölfe aus Italien ins Land drängen. Dort ist ein hoher Anteil an hybridisierten Wölfen zu beobachten. So berichten italienische Experten von einem ganzen Rudel Wolfs-Hund-Hybriden, das derzeit im Raum Tarvis unter Beobachtung steht. Denn nicht zuletzt birgt eine Hybridisierung die Gefahr, dass die natürliche Scheu vor dem Menschen bei den Hybrid-Wölfen verloren geht.
Volle Rückendeckung für die Jägerschaft
Trotz Wolfsverordnung stellt Huber im Hinblick auf die heurige Weidesaison klar: „Es wird wieder blutige Attacken auf unsere Tiere geben. Aber nun haben wir eine schnellere Handhabe und müssen nicht den langwierigen Umweg über Abschussbescheide gehen. Das ermöglicht der Jägerschaft ein rascheres Eingreifen zum Schutz von Mensch und Weidetieren als bisher.“
An die Kärntner Jägerschaft appelliert der LK-Präsident, im Fall einer Freigabe zum Abschuss ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Wölfe entsprechend zu bejagen: „Wir können diese Herausforderung nur gemeinsam meistern. Die Jäger haben die volle Rückendeckung der Landwirtschaft, denn ohne sie ist die Verordnung nicht umsetzbar.“ Abschließend ruft der LK-Präsident auch die Bevölkerung auf, sich hinter die Jägerschaft zu stellen: „Der Wolf ist ein Wildtier und hat in einem dicht besiedelten Land wie Kärnten keinen Platz. Gezielte Abschüsse sind daher notwendig. Zum Schutz von Tier und Mensch!“