Wie die österreichische Tageszeitung Die Presse berichtete, darf die Polizei bei Verstößen gegen gewisse Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie nun auch Organmandate ausstellen. Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder, ab kommenden Dienstag, in wiedereröffneten Geschäften, gegen die Maskenpflicht verstößt, dem droht eine Geldstrafe in Höhe von 25 Euro. Bei anderen Verstößen, zum Beispiel das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen oder das Betreten von gesperrten Gebieten, beträgt die Strafe 50 Euro.
Diese Verordnung sei heute durch das Gesundheitsministerium erlassen worden und soll am Ostersamstag in Kraft treten.