Flexibler Zuschuss statt fixer Termine
Statt fixer Termine in einem bestimmten Hotel in Kärnten wie bisher gibt es künftig einen flexiblen Zuschuss für einen Urlaubsaufenthalt nach Wahl in Österreich. Gefördert werden nachgewiesene Aufenthaltskosten ab mindestens drei Nächtigungen, die maximale Förderhöhe beträgt 400 Euro pro Person. „Pflegende Angehörige tragen enorme Verantwortung. Für sie ist Regeneration kein Luxus, sondern notwendig, damit auch sie langfristig gesund bleiben“, betont Prettner.









































