Wahrscheinlich ab 7. Februar
Derzeit langen viele Anträge zur Impfbefreiung bei den Kärntner Behörden ein, allerdings können diese noch nicht bearbeitet werden. Da das Impfgesetzt nun doch erst voraussichtlich mit 7. Februar, oder später, in Kraft tritt. “Bitte geben Sie noch keine Anträge zur Befreiung ab, es fehlt die gesetzliche Basis zur Impffpflicht und die Behörden können derzeit deswegen auch diese nicht bearbeiten.
Da das Gesetz noch nicht kundgemacht wurde, kann eine Eingabe noch nicht erfolgen, es gibt aktuell keine gesetzliche Basis. Die Anträge werden nicht in Evidenz gehalten und auch nicht bearbeitet“, erklärt Kurath.