Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Doch die Erklärung der Firmenleitung vor Gericht lautete: Die Lösung des Arbeitsverhältnisses stehe in keinem Zusammenhang mit der Mitteilung der Schwangerschaft. Das Geschlecht spielte keine Rolle, es bestand einfach kein Bedarf mehr an der Beschäftigung. Dieser Begründung schenkt das Gericht jedoch keinen Glauben und urteilte: Die Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit ist rechtswidrig, weil eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegeben ist. Das Arbeitsverhältnis der schwangeren Lavanttalerin mit dem Arbeitskräfteüberlasser wurde als aufrecht festgestellt.
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