Zwei neue Erlässe bezüglich Versammlungsrecht und Schließung der Kindergärten wurden heute, Donnerstag, in der Koordinationssitzung des Landes Kärnten bezüglich Coronavirus bekannt gegeben.
Zum Schutz der Bevölkerung vor einer rascheren Ausbreitung des Coronavirus, wurde von Rudolf Anschober, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ursprünglich der eingeschränkte Betrieb der Kindergärten vom 18. März bis zum Anfang der Osterferien, am 3. April, erlassen. Eltern, die keine anderen Betreuungsmöglichkeit hatten, konnten die Kinder auch weiterhin in den Kindergarten bringen. „Heute wurde per Erlass bestimmt, dass der eingeschränkte Kindergartenbetrieb
bis 13. April verlängert wird, die Betreuungsmöglichkeit bleibt aber bestehen“, berichtete Kaiser.
Verschärfungen für Versammlungsverbot
Zu einer weiteren Verschärfung sei es auch in Bezug auf das Versammlungsverbot gekommen: „Per Erlass des Bundesministers wurden die Bezirksverwaltungsbehörden angewiesen, sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, bis auf Weiteres zu untersagen“, so der Landeshauptmann.
Begräbnisse dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden mit einer Teilnahmezahl von insgesamt
höchstens zehn Personen. Hochzeiten sind mit fünf Personen limitiert.
Einige Zusammenkünfte seien aber von der neuen Anordnung ausgenommen. Dazu zählen zum Beispiel Zusammenkünfte im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Österreichischen Bundesheeres, der Rettungsorganisationen, der Feuerwehr, zur Kinderbetreuung, nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, zu beruflichen Tätigkeiten, in Massenbeförderungsmitteln und in extra genannten Betrieben.
Testungen mit neuem Gerät im Klinikum
„Im Klinikum Klagenfurt können ab sofort mit einem neuen Gerät Testungen vorgenommen werden“, berichtete Gesundheitsreferentin Prettner. Mit den momentan zur Verfügung stehenden Test-Kits und Reagenzien würde man für die nächsten zwei Wochen das Auslangen finden – „es ist also laufend Nachschub erforderlich“, so Prettner. Geliefert worden sei mittlerweile vom Bund die dringend benötigte erste Tranche an Masken und Handschuhen – „es handelt sich um 11.000 Masken und 150.000 Handschuhe“, informierte die Gesundheitsreferentin. Wie vom Bund mitgeteilt wurde, sollten die so genannten Antikörper-Tests bald möglich sein: Damit könnte die Durchseuchungsrate der Bevölkerung bestimmt werden.