Förderung der Geschlechtergleichheit
Diese Regelung wird als wichtiger Schritt angesehen, um Geschlechterungleichheit zu verringern, da nun beide Elternteile gleichberechtigt die Möglichkeit haben, sich um ihre Kinder zu kümmern. Gemäß Bernadette Pöcheim, Gleichstellungsreferentin der Arbeiterkammer (AK), haben sowohl Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern als auch jene in kleineren Betrieben die Möglichkeit, die Elternteilzeit zu nutzen. Wichtig ist, dass die Anmeldung der Elternteilzeit mindestens drei Monate vor deren Beginn erfolgt.
Mehr Flexibilität
Die neuen Bestimmungen erlauben es auch Eltern, die bereits in Elternteilzeit sind, von der Verlängerungsoption Gebrauch zu machen. Allerdings endet der Kündigungsschutz jeweils spätestens vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes. Dieser zusätzliche Zeitraum bietet Eltern die Möglichkeit, weiterhin Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und sich aktiv in ihre Entwicklung einzubringen.