Gefahr durch fehlende Rückholbarkeit
Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht die neuen Sofortüberweisungen mit gewisser Skepsis. Auf Anfrage des Nachrichtenportals “5 Minuten” erklärte das BKA, dass sobald eine Sofortüberweisung ausgelöst werde, das Geld in der Regel nicht mehr zurückgeholt werden könne. Diese fehlende Rückholbarkeit sei aus kriminalpolizeilicher Sicht problematisch, da sie es Tätern erleichtere, Gelder schnell zu verschieben. An der Betrugsbekämpfung selbst ändere sich zwar nichts, dennoch entstehe dadurch ein noch größerer Bedarf an Präventionsmaßnahmen, betont das BKA.
Verstärkte Schutzmaßnahmen
Gegenüber “5 Minuten” erklärte das BKA, dass sich die kriminalpolizeilichen Maßnahmen künftig vor allem auf verstärkte Prävention konzentrieren werden. Besonders wichtig sei dabei die Verbesserung technischer Schutzmaßnahmen, um Nutzer:innen besser vor Betrug im Zusammenhang mit Sofortüberweisungen zu schützen.