Ein Fall für die Justiz:

Neuerliche Verhandlung im Fall des Gailtaler Polizeioberst: Freispruch!

Klagenfurt -

Im Fall des Gailtaler Polizeioberst kam es heute, 3. Dezember 2020 zur Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Klagenfurter Landesgericht. Wir haben in der Vergangenheit berichtet und wohnten der heutigen Verhandlung bei.

Landesgericht Klagenfurt
Der Beamte soll im März 2019 eine Spaziergängerin attackiert haben. In den vorangegangenen Verhandlungen vor dem Bezirksgericht Hermagor Anfang 2020 kamen Zeugen, unter anderem auch die behandelnde Ärztin des Opfers zu Wort und schlußendlich erging das Urteil, in dem der ranghohe Polizist zu 120 Tagessätzen zu je EUR 80,-  insgesamt also iHv. EUR 9.600,- verurteilt wurde. Sein Anwalt Dr. Philipp Mödritscher legte damals Berufung ein.

Heutige Gerichtsverhandlung 

Das Klagenfurter Landesgericht unter Vorsitz von Richter Bernd Lutschounig gab in der heutigen Verhandlung der Berufung statt.  Das Gericht kam zum Schluß, dass an der Tat Zweifel bestehen und sprach Oberst Adolf Winkler im Zweifel von der Anklage frei. Damit ist die Rechtssache abgeschlossen, der Polizeioberst gab folgende Stellungnahme ab:

“Gegen einen haltlosen Vorwurf kann man sich nicht wehren. Nicht einmal meinem ärgsten Feind wünsche ich diese Erfahrung, sich gegen haltlose und widersprüchliche Vorwürfe vor Gericht verantworten zu müssen, im Wissen der eigenen Unschuld. Erst in der zweiten Instanz bekam ich die Möglichkeit, darzutun, dass dieser Vorfall so nicht stattgefunden haben kann,” ist der Hermagorer Polizeioberst erleichtert, der erfolgreich vom Hermagorer Rechtsanwalt Dr. Philipp Mödritscher vertreten wurde.