Freie Wahl bei Mittelschulen ohne Rücksicht auf Sprengelgrenzen
Landesrat Daniel Fellner und Bildungsreferent Peter Reichmann betonen, dass die Maßnahme sowohl Wahlfreiheit als auch Schulnähe sicherstellt. Schulpflichtigen darf innerhalb ihres Pflichtsprengels die Aufnahme nicht verwehrt werden. Gleichzeitig können Schülerinnen und Schüler, sofern die personellen und räumlichen Kapazitäten es zulassen, auch Schulen außerhalb des Sprengels besuchen. „Damit können Kinder Zugang zu modernen und innovativen Schulkonzepten erhalten, unabhängig davon, wo sie wohnen. Gleichzeitig erleichtert die neue Regelung die Organisation von Schulwegen“, erklärt Fellner.
Schwerpunktsetzung und Bildungsgerechtigkeit
Bildungsreferent Reichmann hebt hervor, dass immer mehr Mittelschulen bereits Schwerpunkte in ihrer Ausbildung setzen. Diese gezielten Angebote können nun auch von Kindern genutzt werden, die nicht direkt im Einzugsgebiet wohnen. „Bildungsgerechtigkeit bedeutet für uns: Das Beste für jedes Kind, egal wo es lebt“, so Reichmann.Mit der geplanten Gesetzesänderung werde eine bisherige Ausnahmeregelung zum Standard ausgebaut. Die Schulen sollen ihre Kapazitäten künftig besser steuern, um eine breite Vielfalt an Bildungsangeboten zu ermöglichen. Laut Fellner fördere die damit verbundene Durchmischung die Chancengerechtigkeit und das gemeinsame Lernen.









































