Bargeld, Münzen und Parfums
Die Verdächtige griff gezielt zu Bargeld im niedrigen vierstelligen Bereich, mehreren wertvollen Münzen sowie diversen Parfums. Anschließend kehrte sie in die Wohnung der Tochter zurück, wo sie die gestohlenen Gegenstände versteckte, in der Hoffnung, unentdeckt zu bleiben. Die 74-Jährige bemerkte den Diebstahl rechtzeitig und verständigte die Polizei. Im Rahmen intensiver Ermittlungen konnte die Pflegekraft als Tatverdächtige identifiziert werden. Die Beamten stellten die Parfums sicher. Mithilfe eines Bargeldspurhundes wurde auch das restliche Diebesgut, das die Verdächtige bei sich trug, gefunden.
Rechtliche Konsequenzen und Abschiebung
Nach der Einvernahme ordnete die Staatsanwaltschaft die Anzeige auf freiem Fuß an. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl verhängte jedoch Schubhaft und ein Aufenthaltsverbot gegen die Frau. Die Pflegekraft wird abgeschoben.