Rechtsexperten der AK Kärnten deckten sittenwidrigen Kettenarbeitsvertrag auf

Kärnten -

Arbeitsverhältnis eines Oberkärntner Arbeitnehmers wurde nach Auslaufen nach mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverhältnissen nach drei Jahren fristwidrig zur Auflösung gebracht. AK-Rechtsexperten legten wegen Kettenbefristung Klage ein und erstritten 6.500 Euro für Dienstnehmer. „Viele Arbeitnehmer würden ohne Einschreiten der AK-Rechtsexperten leer ausgehen“, sagte AK-Präsident Günther Goach.


Als Karenzvertretung wurde ein Dienstnehmer in einem Oberkärntner Unternehmen im Zeitraum von September 2015 bis Dezember 2018 angestellt. Was mit einem befristeten Dienstvertrag begann wurde auch bis Ende Dezember 2018 weitere zwei Mal – befristet – fortgeführt. Mit dem Auslaufen des Vertrages der letzten Befristung löste der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis auf.

Auflösung des Arbeitsvertrages war rechtsunwirksam

Der Betroffene wandte sich umgehend an die Arbeitsrechtsexperten in Spittal an der Drau, die sofort das Mittel eines Kettenarbeitsvertrages erkannten: „Die Auflösung des Arbeitsvertrages war rechtsunwirksam, da aufeinander folgende befristete Arbeitsverhältnisse augenscheinlich einen unerlaubten Kettenarbeitsvertrag darstellen“, erklärte AK-Bezirksstellenleiter in Spittal an der Drau, Andreas Gaggl.  „Nur mit besonderen sachlichen Rechtfertigungsgründen könnte der Arbeitgeber solche befristeten Arbeitsverhältnisse als Mittel zum Zweck einsetzen“, so Gaggl.

Unternehmen zur Kündigungsentschädigung aufgefordert

Bei unzulässigen Kettenbefristungen stehen dem Dienstnehmer jene Ansprüche zu, die er bei einem unbefristeten Dienstverhältnis hätte. Das Unternehmen wurde aufgefordert die entsprechende Kündigungsentschädigung zu leisten. Nachdem der Dienstgeber die Rechtsansicht der AK nicht teilte und weiterhin von einer vermeintlich wirksamen Befristung ausging, wurde Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Das Gericht teilte die Rechtsansicht der AK und konnte für den betroffenen Dienstnehmer ein Betrag von 6.500 Euro brutto erstritten werden.