Ausnahmen bei Rezeptgebühren
Für bestimmte Personengruppen, etwa Sozialhilfeempfänger oder Zivildiener, bleibt die Rezeptgebühr weiterhin entfallen. Auch gibt es eine Obergrenze: Wer im Jahr mehr als zwei Prozent seines Nettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgibt, wird automatisch für den Rest des Jahres befreit.