Rezeptgebühren steigen 2025 voraussichtlich auf über 7,50 Euro
Die jährliche Erhöhung der Rezeptgebühren erfolgt automatisch aufgrund einer gesetzlichen Regelung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Diese wird durch die sogenannte Aufwertungszahl bestimmt, die auf Veränderungen der durchschnittlichen Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung basiert. Die „Österreichische Gesundheitskasse“ (ÖGK) prognostiziert für 2025 eine Aufwertungszahl von 1,063. Das bedeutet, dass sich die Rezeptgebühren voraussichtlich auf über 7,50 Euro erhöhen werden.
Die genaue Höhe der Erhöhung wird offiziell per Verordnung vom Bundesministerium bekannt gegeben, aber sie orientiert sich gewöhnlich am vorausberechneten Wert.
Wer ist von der Rezeptgebühr befreit?
In bestimmten Fällen entfällt die Rezeptgebühr. Personen mit anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheiten oder mit geringem Einkommen sind befreit. Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen oder unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können ebenfalls auf Antrag von der Gebühr befreit werden.
Entlastung bei hohem Medikamentenbedarf
Zusätzlich gibt es eine Rezeptgebühren-Obergrenze für Menschen mit hohem Medikamentenbedarf: Sobald die bezahlten Rezeptgebühren im Kalenderjahr zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen, entfällt die Gebühr für den Rest des Jahres automatisch.
Entlastungsmaßnahmen schützen Personen mit geringem Einkommen
Diese Erhöhung bedeutet für viele eine weitere finanzielle Belastung, aber die Entlastungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass Personen mit niedrigem Einkommen und hohem Bedarf nicht übermäßig belastet werden.