“Entnahme” gemäß Kärntner Wolfsverordnung
Die Meldung über den Abschuss ging am Wochenende bei der Risshotline des Landes Kärnten ein, und die Begutachtung durch Sachverständige erfolgte am Samstag. Damit wurde die vorgeschriebene Meldefrist eingehalten.
Der Abschuss steht im Einklang mit der Kärntner Risikowolfsverordnung, die den Umgang mit Wölfen regelt, die trotz Vergrämungsversuchen wiederholt die Nähe von Menschen und Gebäuden suchen. Der Abschuss erfolgte innerhalb des vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius vom letzten Vergrämungsort.
Rechtskonform
Die zuständigen Jagdausübungsberechtigten in der Region wurden darüber informiert, dass die Entnahmemöglichkeit für Wölfe in diesem Gebiet nun vorerst erloschen ist.