Begutachtung abgeschlossen: Vorgaben eingehalten
Die mittlerweile abgeschlossene Begutachtung eines Sachverständigen des Landes hat ergeben, dass die Vorgaben des Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes eingehalten wurden. Die Jagausübungsberechtigten wurden darüber informiert, dass die Entnahmemöglichkeit im betroffenen Gebiet erloschen ist.
 
		 
		