Gefährliche Drohung
Angeklagt ist er wegen gefährlicher Drohung sowie eines Vergehens nach § 50 des Waffengesetzes. Die Verhandlung wird von Mag. Oliver Kriz, LL.M., geleitet.
Ein Erwachsener muss sich am Montag, dem 24. März, am Landesgericht Klagenfurt verantworten.
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Angeklagt ist er wegen gefährlicher Drohung sowie eines Vergehens nach § 50 des Waffengesetzes. Die Verhandlung wird von Mag. Oliver Kriz, LL.M., geleitet.
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