Verstärkte Kontrollen und sichtbare Polizeipräsenz
Seitens der Verkehrspolizei sind im gesamten Bundesland verstärkte Kontrollen mit besonderem Augenmerk auf Alkohol im Straßenverkehr angeordnet. Zur Vorbeugung von Gewaltdelikten setzt die Polizei insbesondere in den Ballungsräumen Villach und Klagenfurt sowie in den Bezirksstädten auf erhöhte Präsenz. Neben den Streifen der Polizeiinspektionen werden zusätzliche Bedienstete der Schnellen Reaktionskräfte, der Einsatzeinheit Kärnten, sowie Diensthunde- und Zivilstreifen eingesetzt.
Pyrotechnik: Geldstrafen bis zu 3.600 Euro
Unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern birgt nicht nur eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung, sondern kann auch empfindliche Strafen nach sich ziehen. Bereits der Besitz eines sogenannten „Schweizerkrachers“ durch Jugendliche unter 16 Jahren stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro geahndet werden. Dieses Strafmaß gilt auch für die unrechtmäßige Verwendung von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Unabhängig von den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes sind zudem die jeweiligen Verordnungen der Gemeinden zu beachten, welche die Verwendung von Feuerwerkskörpern regeln.
Was ist ab welchem Alter erlaubt?
Kategorie F1
Feuerwerkskörper mit sehr geringer Gefahr. Verwendung auch innerhalb von Wohngebäuden möglich. Kauf, Besitz und Verwendung ab 12 Jahren erlaubt.
Beispiele: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallziehbänder, Partyknaller, Tischfeuerwerke, Knallerbsen
Kategorie F2
Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr. Verwendung ausschließlich im Freien. Kauf, Besitz und Verwendung ab 16 Jahren erlaubt.
Beispiele: Doppelschläge, Piraten, Pyrodrifter, Knallfrösche, Sprungräder, Vulkan-Fontänen, Miniraketen, Raketen, bestimmte Batterien
Kategorie F3
Feuerwerkskörper mit mittlerer Gefahr. Kauf, Besitz und Verwendung ab 18 Jahren nur mit behördlicher Bewilligung erlaubt.
Beispiele: wirkungsstarke Raketen, Batterien, Knallkörper
Kategorie F4
Feuerwerkskörper mit großer Gefahr. Kauf, Besitz und Verwendung ab 18 Jahren nur mit behördlicher Bewilligung erlaubt.
Beispiele: Feuerwerksbomben, Bombenrohre
Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern
Die Polizei appelliert, bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen und Tiere vor unnötigem Stress zu schützen. Neben der Exekutive kann jede Bürgerin und jeder Bürger selbst dazu beitragen, dass die Silvesterfeier nicht mit Verletzungen endet. Für einen sicheren Umgang mit pyrotechnischen Artikeln empfiehlt die Polizei unter anderem:
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Verwenden Sie ausschließlich zertifizierte Produkte mit CE-Kennzeichnung.
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Halten Sie den angegebenen Sicherheitsabstand ein und achten Sie auf die Schussrichtung.
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Nehmen Sie keine Veränderungen an Feuerwerkskörpern vor.
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Zünden Sie die Gegenstände nur einzeln und getrennt voneinander.
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Schließen Sie Fenster sowie Haus- und Balkontüren, um Brände durch „Irrläufer“ zu verhindern.
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Achten Sie auf eine sichere Umgebung, insbesondere bei starker Trockenheit.
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Verwenden Sie geeignete Vorrichtungen zum Abschuss von Raketen – niemals aus der Hand oder aus Flaschen.
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Zünden Sie Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm und treten Sie anschließend einige Schritte zurück.
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Heben Sie Feuerwerkskörper mit Zündversagern keinesfalls auf, sondern lassen Sie diese liegen.









































