Tatort Villach: Untersuchungshaft für Attentäter verhängt

Villach -

Am heutigen 19. Februar 2025 gab das Landesgericht Klagenfurt bekannt, dass der  Attentäter von Villach nach einem Pflichtverhör durch den Haft- und Rechtsschutzrichter in Untersuchungshaft genommen wurde. Der dringende Tatverdacht des Mordes führte dazu, dass die Haft aus den Gründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr verhängt wurde.

Villach- Attentäter in U- Haft: Das hat heute das Landesgericht Klagenfurt bestätigt.

Keine Aussage vor Gericht

Der Angeklagte, der von einem Verteidiger vertreten wurde, machte vor dem Richter bisher keine Angaben zum Tatgeschehen. Die Untersuchungshaft wurde zunächst bis zum 5. März 2025 verhängt, innerhalb dieser Frist wird eine Haftverhandlung stattfinden, in der über eine mögliche Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden wird.

Veröffentlichung von Namen und Bildern untersagt

Im Zusammenhang mit dem Fall wurde darauf hingewiesen, dass auf Namensnennungen sowie Bildveröffentlichungen der involvierten justiziellen Entscheidungsträger verzichtet werden sollte.