Nach erfolgter Registrierung sollen die privat Untergebrachten telefonisch unter 050 536 33007 oder per E-Mail an abt13.flw@ktn.gv.at einen Termin mit der Landesabteilung 13 (Flüchtlingswesen) vereinbaren, damit die Aufnahme in die Grundversorgung abgewickelt werden kann, erklärt heute, Dienstag, Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes.
Das muss mitgebracht werden
Zum Termin mit der Abteilung 13 sind der ukrainische Pass und ein Mietvertrag (unterschrieben von der Vermieterin/vom Vermieter – diese/dieser muss selbst nicht mitkommen) mitzubringen. Pässe von Familienmitgliedern können auch mitgenommen werden, die Familienmitglieder müssen beim Termin aber nicht zwingend anwesend sein. Die Familien werden gebeten, schon im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail bekanntzugeben, wessen Pässe mitgenommen werden und in welchem Verwandtschaftsverhältnis man mit diesen Personen steht. Hinweis: Vertriebene, die in vom Katastrophenschutz organisierten Notquartieren untergebracht sind, werden vor Ort registriert und in die Grundversorgung aufgenommen. In weiterer Folge und nach Verfügbarkeit kommen sie in ein vom Flüchtlingsreferat organisiertes Grundversorgungsquartier.