Garantie und Gewährleistung
Die Begriffe “Garantie und Gewährleistung” werden sehr oft verwechselt. “Gewährleistung ist die Haftung des Verkäufers für eine mangelhafte Leistung. Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch”, erklärt die Konsumentenschützerin. Eine Garantie muss im Gegensatz dazu vertraglich vereinbart werden. Die Dauer einer Garantie ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Hersteller ab. Gegenüber einer/m Konsument:in kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, bei einem Verkauf zwischen Privaten allerdings schon. Die Gewährleistung bei beweglichen Sachen beträgt zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen drei Jahre ab Übergabe der Sache (z. B. Häuser).
“Wenn man bei Online-Käufen die Gewährleistung geltend machen will, muss man vorhandene Mängel beim Händler melden und das Produkt zum Händler retour senden”, sagt Schrittwieser. Zunächst hat die/der Käufer:in das Recht, eine Verbesserung oder den Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. “Die Mangelbehebung hat jedenfalls kostenlos zu erfolgen”, unterstreicht die AK-Expertin. Es muss nur einem Verbesserungsversuch zugestimmt werden – schlägt dieser fehl oder ist ein Austausch nicht möglich, kann man eine Preisminderung oder die Wandlung des Vertrages geltend machen. Bei der Wandlung des Vertrages müssen einerseits die Ware und andererseits das Geld rückerstattet werden. Im Streitfall können die Ansprüche aus der Gewährleistung noch innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der oben genannten Fristen geltend gemacht werden.