Urlaub im Lockdown: Darf ich ein- und ausreisen?

Kärnten -

Immer wieder treten im Zuge des Lockdowns Fragen auf, vor allem was das Reisen betfft. Das Land Kärnten hat daher in Absprache mit dem Bund die Fragen zum rund um den Auslandsurlaube geklärt. „Wichtig ist, dass diese Regelungen derzeit gelten, sich jedoch aufgrund der Infektionslage und der noch nicht einschätzbaren Entwicklung rund um die Corona-Variante Omicron jederzeit ändern können“, gibt der Leiter des Landespressedienstes, Gerd Kurath, zu bedenken.

Urlaub im Lockdown: Darf ich ein- und ausreisen?

Die Frage nach einem Auslandsurlaub konnte aber auf jeden Fall geklärt werden. Demnach sind Auslandsreisen zum Anritt eines Urlaubes alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zulässig. Es gelten die Bestimmungen der körperlichen und psychischen Erholung. Es gilt keine Mindestdauer.

 

Wandern in Italien ja, Pizza essen in Tarvis nein

Unzulässig sind Reisen, die genützt werden, um die heimischen Ausgangsregeln zu umgehen. Das heißt, Reisen ins Ausland zum Shopping, für Gastro-Besuche sind nicht zulässig. Zulässig ist aber beispielsweise, zum Spazieren ins Ausland zu fahren. Konkretes Beispiel für Kärnten: Kärntnerinnen und Kärntner können auf den Monte Lussari wandern, sie dürfen aber nicht zum Zwecke des Einkaufens oder zum Essengehen nach Tarvis fahren. Es sind jedoch vor jeder Reise ins Ausland die aktuell geltenden Regeln im jeweiligen Land zu beachten, die sich aufgrund der neuen Omicron Variante ändern können.