Urteil in erster Instanz gegen Verhütungsspiralen-hersteller Eurogine: 500 Euro für Klägerin

Kärnten -

AK/63 – In einem AK-Musterprozess wegen schmerzhafter Folgen nach einer abgebrochenen Verhütungsspirale im Körper wurde ein Teilerfolg erzielt: Das Urteil des Produkthaftungsfalls – nicht rechtskräftig – fiel in erster Instanz mit 500 Euro Schmerzengeld zugunsten der Klägerin aus.

AK Präsident Günther Goach

Die spanische Firma Eurogine, die Verhütungsspiralen herstellt, wurde in erster Instanz vom Bezirksgericht Klagenfurt zur Zahlung von 500 Euro an eine Kärntnerin verurteilt – nicht rechtskräftig. Das Urteil beruht auf Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Zum Fall:

Vor Monaten brach bei der Verhütungsspirale von Eurogine mitunter ein horizontales Plastikärmchen ab. Die im Körper noch verbliebenen Teile verursachten Schmerzen. Die Spirale die teils in den Gebärmutterhals rutschte, verursachte bei der Kärntnerin physische wie psychische Leiden. „Die Frau wurde nach zwei gynäkologischen Untersuchungen nochmals unter Vollnarkose operiert. Die zugesprochenen 500 Euro sind zwar ein Teilerfolg, dennoch gehen wir aufgrund der Höhe des Schmerzengeldes in Berufung“, erklärte Herwig Höfferer vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.

Eurogine bestritt hingegen die Schilderungen der Klägerin, dass die eingesetzte Spirale fehlerhaft gewesen sei. Das Unternehmen erklärte zwar, dass es bei einigen Chargen bei Herausziehen der Spirale zu Brüchen gekommen ist, jedoch nur, wenn eine gewisse Krafteinwirkung auf die Spirale ausgeübt wird. „Wenn es um die Gesundheit eines Menschen geht, darf ein Unternehmen nicht aus der Verantwortung genommen werden“, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach.