VCÖ fordert besser beleuchtete Schutzwege und angepasstes Fahrverhalten
Dezember und Jänner waren die Monate mit den meisten Fußgängerunfällen bei Dunkelheit. Die Mobilitätsorganisation VCÖ erinnert daran, dass auf Sicht zu fahren ist, was bei schlechten Sichtverhältnissen bedeutet, langsamer zu fahren. Zudem fordert der VCÖ, dass Schutzwege besser beleuchtet werden.
Schutz für die Schwächsten
Im Vorjahr wurden von insgesamt 168 Fußgängerinnen und Fußgänger, die in Kärnten Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, 43 bei Dämmerung oder Dunkelheit angefahren. Davon wurden sechs schwer verletzt, eine weitere Person so schwer, dass sie ihr Leben verloren, wie die VCÖ-Analyse von Daten der Statistik Austria zeigt. “15 Fußgängerinnen und Fußgänger wurden auf einem Schutzweg angefahren. Es braucht auch in diesem Bereich verstärkte Maßnahmen, um die Schwächsten im Verkehr, und das sind Fußgängerinnen und Fußgänger und hier wiederum insbesondere Kinder und ältere Menschen, besser zu schützen”, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.
Der VCÖ ruft in Erinnerung, dass auf Sicht zu fahren ist oder wie es im Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung heißt: “Der Lenker eines Fahrzeugs hat die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen.” Deshalb bei Dunkelheit und Dämmerung langsamer und aufmerksamer zu fahren. Insbesondere vor Schutzwegen gilt “Fuß weg vom Gas” oder wie es in der Straßenverkehrsordnung formuliert ist: Ein Fahrzeug darf sich “einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann” (StVO § 9/2).
Gefahr bei Dunkelheit: Vorsicht und Rücksicht an Schutzwegen
Bei Tageslicht können Fußgängerinnen und Fußgänger vor dem Queren der Straße mit dem Lenker beziehungsweise der Lenkerin Blickkontakt aufnehmen, das ist bei Dunkelheit nicht möglich. Abzuwarten, ob das herannahende Auto das Tempo reduziert und stehen bleibt ist für die eigene Sicherheit sehr wichtig, betont der VCÖ. Zu jeder Tageszeit gilt: Der Schutzweg darf “nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten” werden (StVO § 76 4b). Doch ältere Menschen oder Menschen mit Geheinschränkungen benötigen länger, um eine Straße zu überqueren. Ein Auto, das vorher nicht sichtbar war, kann bei hohem Tempo sich nähern, wenn die Person bereits am Schutzweg ist.
“Deshalb ist es wichtig, im Ortsgebiet das Tempo zu reduzieren, geltende Tempolimits zu überwachen und Schutzwege gut zu beleuchten”, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest. Auch sind die Sichtverhältnisse im Umfeld von Schutzwegen so zu verbessern, damit für Kfz-Lenkende die Sicht auf Personen, die die Straße überqueren möchten, nicht eingeschränkt ist. Deshalb ist das bestehende Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen von derzeit fünf auf zehn Meter zu erweitern, fordert der VCÖ.
Kinder als besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmer
Sieben Fußgängerinnen und Fußgänger, die im Vorjahr bei Dämmerung oder Dunkelheit Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, waren Kinder. Auch hier erinnert der VCÖ an die Straßenverkehrsordnung. Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen, das Fahrverhalten ist entsprechend anzupassen: “Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen für die der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist”, heißt es dazu in der Straßenverkehrsordnung (StVO, §3).
Tempo 30 und sicherer Straßenverkehr zum Schutz von Kindern
Darüber hinaus gilt bei Kindern seit 30 Jahren die Regelung des “unsichtbaren Schutzweges”. Kindern muss auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt, das sichere und ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden. “Wo Menschen unterwegs sind, passieren Fehler. Doch Fehler dürfen nicht fatal enden. Die Verkehrsplanung kann Kinder vor Fehlern der Erwachsenen im Straßenverkehr schützen, indem im Ortsgebiet Verkehrsberuhigung und verstärkt Tempo 30 statt 50 umgesetzt wird”, weist VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky darauf hin, dass der Anhalteweg, also Reaktionsweg plus Bremsweg, bei Tempo 30 um die Hälfte kürzer ist als bei Tempo 50.
Sichere Gehwege zwischen Ortsgebieten und Siedlungen gefordert
Wichtig für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sind zudem Gehwege zwischen einem Ortsgebiet und der nächstgelegenen Siedlung, betont der VCÖ. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund eines fehlenden Gehsteigs am Fahrbahnrand gehen müssen.
Verletzte Fußgängerinnen und Fußgänger 2023
VCÖ: Jeder 3. Fußgängerunfall bei Dunkelheit am Schutzweg, im Dezember sogar mehr als die Hälfte (Anzahl in Kärnten bei Dämmerung oder Dunkelheit verletzte Fußgängerinnen und Fußgänger im Jahr 2023, in Klammer davon am Schutzweg)
- Jänner: 8 (davon 4 am Schutzweg)
- Dezember: 7 (davon 4 am Schutzweg)
- November: 4 (davon 1 am Schutzweg)
- April: 5 (davon 2 am Schutzweg)
- März: 4 (davon 2 am Schutzweg)
- August: 4 (davon 1 am Schutzweg)
- September: 3 (davon 1 am Schutzweg)
- Juli: 3 (keiner am Schutzweg)
- Juni: 3 (keiner am Schutzweg
- Oktober: 1 (keiner am Schutzweg)
- Mai: 1 (keiner am Schutzweg)
- Februar: 0 (keiner am Schutzweg)
Jahr 2023: 43 (davon 15 am Schutzweg)
Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2024