Wie berichtet, ändern sich mit dem heutigen 27. Dezember erneut die Corona-Schutzmaßnahmen. Aufgrund der Virusmutation “Omikron” treten weitere Verschärfungen in Kraft. Diese sehen folgendermaßen aus:
Die neuen Maßnahmen im Überblick
Maßnahmen in der Gastro ab 27. Dezember:
- Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr – auch zu Silvester.
- 2-G-Regel
- Kunden müssen – außer am Sitzplatz – eine FFP2-Maske tragen.
Quelle: wko.at
Maßnahmen in der Event-Branche
Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätze:
- Maximal 25 Personen
- 2G-Regel
- FFP2-Maskenpflicht
Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätze:
- Bis 500 Personen: 2-G-Regel
- Bis 1.000 Personen: 2G-plus
- Bis 2.000 Personen: Dreimal geimpft plus negatives PCR-Testergebnis
- Weiters gilt eine FFP2-Maskenpflicht
Quelle: wko.at
Handel bleibt geöffnet
- Der Handel bleibt für geimpfte Menschen bis auf Weiteres offen.
- Ausnahmen der 2-G-Pflicht bilden Betriebe der Grundversorgung, wie Apotheken, der Lebensmittelhandel, Drogerien, Banken oder Tankstellen
- Es gilt weiterhin für alle die FFP2-Maskenpflicht.
Quelle: sozialministerium.at
Dürfen Familienfeiern und Treffen im Freundeskreis zum Jahreswechsel stattfinden?
- Zusammenkünfte zum Jahreswechsel (31. Dezember) dürfen ohne 2-G-Nachweis stattfinden, wenn daran höchstens zehn Personen teilnehmen.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist ebenfalls nicht verpflichtend.
- Aufgrund der ansteckenderen Omikron-Variante wird dringend empfohlen, das kostenlose PCR-Testangebot vor Treffen zum Jahreswechsel in Anspruch zu nehmen.
Quelle: sozialministerium.at
Außerdem:
Geänderte Einreise-Regeln seit 25. Dezember
Personen aus Großbritannien, Dänemark, Niederlande und Norwegen dürfen nur dann ohne Quarantäne einreisen, wenn sie dreifach geimpft sind und einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Außerdem gelten folgende Länder weiter als Virusvariantengebiete: Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika.
Für Einreisen aus allen anderen Staaten gilt weiterhin:
- 2-G+ (Geimpft oder genesen und PCR-getestet) bei Einreise aus sämtlichen Staaten
- Booster-Impfung befreit vom PCR-Test
- 3-G für Pendler bleibt
- Gar nicht geimpfte oder genesene Personen dürfen einreisen, es besteht aber Registrierungspflicht und verpflichtende Quarantäne für 10 Tage. Freitesten ist erst ab dem 5. Tag möglich.
Quelle: sozialministerium.at