Verschärfte Maß­nahmen: Diese Corona-Regeln gelten ab heute

Kärnten -

Vergangene Woche kündigte das Expertengremium “Gecko” weitere Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen an. Diese treten mit dem heutigen 27. Dezember in Kraft. Aber was ändert sich nun wirklich? Wir haben für euch einen Überblick zusammengefasst. 

Symbolfoto: Verschärfte Maß­nahmen: Diese Corona-Regeln gelten ab heute

Wie berichtet, ändern sich mit dem heutigen 27. Dezember erneut die Corona-Schutzmaßnahmen. Aufgrund der Virusmutation “Omikron” treten weitere Verschärfungen in Kraft. Diese sehen folgendermaßen aus:

Die neuen Maßnahmen im Überblick

Maßnahmen in der Gastro ab 27. Dezember:

  • Vorverlegung der Sperrstunde  auf 22 Uhr – auch zu Silvester.
  • 2-G-Regel
  • Kunden müssen – außer am Sitzplatz – eine FFP2-Maske tragen.

Quelle: wko.at

Maßnahmen in der Event-Branche

Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätze:

  • Maximal 25 Personen
  • 2G-Regel
  • FFP2-Maskenpflicht 

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätze:

  • Bis 500 Personen: 2-G-Regel
  • Bis 1.000 Personen: 2G-plus
  • Bis 2.000 Personen: Dreimal geimpft plus negatives PCR-Testergebnis
  • Weiters gilt eine FFP2-Maskenpflicht

Quelle: wko.at

Handel bleibt geöffnet

  • Der Handel bleibt für geimpfte Menschen bis auf Weiteres offen.
  • Ausnahmen der 2-G-Pflicht bilden Betriebe der Grundversorgung, wie Apotheken, der Lebensmittelhandel, Drogerien, Banken oder Tankstellen
  • Es gilt weiterhin für alle die FFP2-Maskenpflicht. 

Quelle: sozialministerium.at

Dürfen Familienfeiern und Treffen im Freundeskreis zum Jahreswechsel stattfinden?

  • Zusammenkünfte zum Jahreswechsel (31. Dezember) dürfen ohne 2-G-Nachweis stattfinden, wenn daran höchstens zehn Personen teilnehmen.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist ebenfalls nicht verpflichtend.
  • Aufgrund der ansteckenderen Omikron-Variante wird dringend empfohlen, das kostenlose PCR-Testangebot vor Treffen zum Jahreswechsel in Anspruch zu nehmen. 

Quelle: sozialministerium.at

Außerdem:

Geänderte Einreise-Regeln seit 25. Dezember

Personen aus Großbritannien, Dänemark, Niederlande und Norwegen dürfen nur dann ohne Quarantäne einreisen, wenn sie dreifach geimpft sind und einen negativen PCR-Test vorweisen können. 

Außerdem gelten folgende Länder weiter als Virusvariantengebiete: Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika.

Für Einreisen aus allen anderen Staaten gilt weiterhin:

  • 2-G+ (Geimpft oder genesen und PCR-getestet) bei Einreise aus sämtlichen Staaten
  • Booster-Impfung befreit vom PCR-Test
  • 3-G für Pendler bleibt
  • Gar nicht geimpfte oder genesene Personen dürfen einreisen, es besteht aber Registrierungspflicht und verpflichtende Quarantäne für 10 Tage. Freitesten ist erst ab dem 5. Tag möglich.

Quelle: sozialministerium.at