Verstoß gegen das Kärntner Jagdgesetz? Verein „Wölfe in Österreich“ zeigt Wolfsabschuss im Bezirk Hermagor an

Bezirk Hermagor -

Der Verein „Wölfe in Österreich“ hat Anzeige gegen die Bezirkshauptmannschaft Hermagor erstattet. Hintergrund ist der Abschuss eines Wolfes Mitte Dezember im Bezirk Hermagor. Der Verein sieht darin eine Verwaltungsübertretung und einen Verstoß gegen das Kärntner Jagdgesetz.

Der Verein „Wölfe in Österreich“ hat Anzeige gegen die Bezirkshauptmannschaft Hermagor erstattet.

Kritik an behördlichem Vorgehen

Aus einer Mitteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 12. Jänner 2026 geht hervor, dass vor dem Abschuss zwei Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die ausdrücklich als erfolgreich bewertet wurden. Dennoch wurde der Wolf am Morgen des 13. Dezember 2025 in unmittelbarer Nähe zu bewohnten Gebäuden getötet. Laut behördlicher Darstellung zeigte das Tier kein aggressives Verhalten gegenüber Menschen und drang weder in Gebäude noch in Stallungen ein. „Das Gesetz ist hier eindeutig: Wenn Vergrämungsmaßnahmen nachweislich funktionieren, ist ein Abschuss rechtlich nicht zulässig. Genau das ist hier trotzdem passiert“, sagt Gerald Friedl, Obmann des Vereins.

Rechtslage und Schutzstatus des Wolfes

Die Kärntner „Risikowolfsverordnung“ erlaubt einen Abschuss eines Wolfes nur dann, wenn sachgerechte Vergrämungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind. Nach Angaben der Behörden war diese Voraussetzung im konkreten Fall jedoch nicht gegeben. Der Verein bewertet dies als Verstoß gegen § 51 Abs. 6 des Kärntner Jagdgesetzes. Wölfe gelten nicht automatisch als gefährlich, nur weil sie in der Nähe menschlicher Siedlungen auftreten oder sich nicht sofort zurückziehen. Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestätigen zudem, dass Wölfe selbst in der Nähe von Siedlungen unter Schutz stehen, wie Gerald Friedl fortführt. 

Prüfung und Konsequenzen gefordert

Der Verein fordert daher eine verwaltungsstrafrechtliche Prüfung des Vorfalls. Zudem soll geprüft werden, ob der Abschuss mit naturschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar war. Darüber hinaus verlangt der Verein die konsequente Einhaltung des österreichischen Wolfsmanagementplans. Ziel müsse es sein, Konflikte mit wirksamen, milderen Mitteln zu lösen und den Schutz geschützter Arten sicherzustellen.