Verurteilung im Fall Bankomatsprengung

Gundersheim -

Am Mittwoch, 4. November 2020, wurden die beiden Männer am Landesgericht Klagenfurt zum zweiten Mal wegen Sprengung eines Bankomaten verurteilt, nachdem das erste Urteil vom OGH in Wien aufgehoben worden war. Es liegen Schuldeingeständnisse vor.

Verurteilung im Fall Bankomatsprengung

Der Schuldspruch gegen den 26-jährigen Moldawier und einen 30-jährigen Rumänen wurde ursprünglich wegen Mängeln bei der Urteilsbegründung vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Diesmal entlockte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin den beiden ein Geständnis.

Bankomat in Gundersheim mit Gas gesprengt

Am 11. November 2019 hatten die beiden Täter einen Bankomaten an der Außenwand einer Bank in Gundersheim im Gailtal mit Gas gesprengt, wobei das Innere des Geldautomaten nicht zerstört wurde. Der Diebstahl war also nur versucht worden, aber es entstand Sachschaden iHv EUR 80.000,-
 

Die beiden Männer wurden kurze Zeit nach der Tat bei einer Verkehrskontrolle festgenommen, der Moldawier ist wegen sechs Bankomatsprengungen in Italien bereits verurteilt worden. 

Gewerbsmäßiger Diebstahl

Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls wurden die beiden Männer zu je 26 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie nahmen das Urteil an. Mangels Erklärung der Staatsanwaltschaft ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.