Anklage wegen terroristischer Straftaten und Mordes
Seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wird dem Angeklagten in dieser nunmehr rechtswirksamen Anklage im Wesentlichen vorgeworfen, am 15. Februar 2025
terroristische Straftaten, konkret die teils versuchten, teils vollendeten Verbrechen
des Mordes begangen zu haben. Weiteres heißt es, dass die Taten geeignet waren, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen. Dabei habe der Angeklagte mit dem Vorsatz gehandelt, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen
Vereinigung islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern. Durch die Tat wurde eine Person getötet und fünf weitere schwer verletzt. Dem Angeklagten droht eine 20-jährige oder lebenslange Freiheitsstrafe.
Verfahren geplant für Frühjahr 2026
Das Verfahren wird als Geschworenenstrafverfahren unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die genauen Termine für die Verhandlungen sind für das Frühjahr 2026 vorgesehen.








































