Vogelgrippe: Stallhaltepflicht auch für die Bezirke Hermagor und Villach-Land angeordnet!

Kärnten/ Bezirk Hermagor/ Bezirk Villach-Land -

Nach mehreren bestätigten Vogelgrippefällen in Oberösterreich und dem Burgenland hat das Gesundheitsministerium (BMASGPK) nun zusätzliche Schutzmaßnahmen verordnet. In Kärnten gilt ab heute, Donnerstag, 20. November 2025, für alle Geflügelhaltungen im Einzugsbereich von Wildvögeln eine Stallhaltepflicht. Betroffen sind 62 Gemeinden, darunter der Bezirk Hermagor mit Hermagor-Pressegger See und St. Stefan im Gailtal, sowie Gemeinden im Bezirk Villach-Land. Alle wichtigen Infos, was es jetzt zu beachten gibt, erfährst du hier.

Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums gelten 62 Kärntner Gemeinden sowie die beiden Magistrate Klagenfurt und Villach als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko – Geflügelhaltungen ab 50 Tieren betroffen.

Wer ist von der Stallpflicht betroffen?

Betroffen sind alle Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Sie müssen ihre Tiere in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen.

Vorsichtsmaßnahmen unbedingt beachten!

Erhöhte Vorsicht ist jedoch auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht erfasst sind, geboten. Dort gelten weiterhin die bereits Anfang November beschlossenen Vorsichtsmaßnahmen. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall, da die Aviäre Influenza für Hausgeflügel hochansteckend ist.

Alle betroffenen Gemeinden auf einen Blick

Bezirk Hermagor:
Hermagor-Pressegger See
St. Stefan im Gailtal

Bezirk Villach Land:
Arnoldstein, Feistritz an der Gail, Finkenstein am Faaker See, Fresach, Hohenthurn, Nötsch im Gailtal, Paternion, Rosegg, St. Jakob im Rosental, Stockenboi, Treffen am Ossiacher See, Velden am Wörther See, Weißenstein, Wernberg

Bezirk Klagenfurt-Land:
Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Ferlach, Grafenstein, Keutschach am See, Köttmannsdorf, Krumpendorf am Wörthersee, Ludmannsdorf, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth, Moosburg, Pörtschach am Wörther See, St. Margareten im Rosental, Schiefling am Wörthersee, Techelsberg am Wörther See

Magistrate:
Klagenfurt Stadt
Villach Stadt

Bezirk Sankt Veit an der Glan:
Eberstein, Liebenfels, St. Veit an der Glan, Weitensfeld im Gurktal, Frauenstein

Bezirk Spittal an der Drau:
Baldramsdorf, Lendorf, Spittal an der Drau

Bezirk Völkermarkt:
Bleiburg, Diex, Eberndorf, Gallizien, Griffen, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian am Klopeiner See, Völkermarkt

Bezirk Wolfsberg:
Frantschach-St. Gertraud, Lavamünd, St. Andrä, St. Georgen im Lavanttal, St. Paul im Lavanttal, Wolfsberg

Bezirk Feldkirchen:
Feldkirchen in Kärnten, Glanegg, Ossiach, St. Urban, Steindorf am Ossiacher See, Steuerberg