Vorsicht, Schlagloch: Wer haftet bei einem Fahrzeugschaden?

Kärnten/ Österreich -

Frost und wechselnde Temperaturen sorgen dafür, dass sich Schlaglöcher im Straßennetz bilden. Besonders für Autofahrer:innen kann das teuer werden, wenn Reifen oder Felgen beschädigt werden. Der ÖAMTC gibt Hinweise, wie man sich richtig verhält und wer im Schadensfall haftet.

ÖAMTC: Nach Frostschäden auf der Straße Ausschau halten, angepasste Fahrweise wichtig

Bei Minusgraden gefriert Wasser, das in Risse und Fugen der Fahrbahn eingedrungen ist. Das Eis dehnt sich aus und zerstört den Belag – Schlaglöcher entstehen. „Wer solche Löcher übersieht und ungebremst hindurchfährt, riskiert teure Schäden an Reifen und Felgen“, warnt Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.

Frostschäden auf der Straße

Dabei gilt: Auch die Fahrzeuglenkenden tragen Verantwortung. Ihre Fahrweise muss stets dem Straßenzustand angepasst sein. Vorausschauendes Fahren und reduzierte Geschwindigkeit sind Pflicht. Wer das nicht tut, könnte im Schadensfall leer ausgehen.

Wer haftet wann?

Auf kostenlos nutzbaren Straßen wie Orts-, Landes- oder Bundesstraßen haften Bund, Länder oder Gemeinden nur bei grober Fahrlässigkeit. „Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch bereits bekannt ist, aber der Straßenerhalter keine Absicherung oder Kennzeichnung vorgenommen hat“, erklärt Authried.

Haftung auf kostenpflichtigen Straßen

Anders verhält es sich auf kostenpflichtigen Straßen, etwa Autobahnen und Schnellstraßen. Hier kann bereits leichte Fahrlässigkeit des Straßenerhalters zu einer Haftung führen. Dieser muss nachweisen, dass er alles getan hat, um Gefahren rechtzeitig zu beseitigen oder abzusichern – oder dass dies aus bestimmten Gründen nicht möglich war.

Schäden dokumentieren – so sichern Sie Ansprüche

Im Schadensfall empfiehlt der ÖAMTC, sämtliche Details sorgfältig zu dokumentieren:

  • Fotos der beschädigten Stellen und des Fahrzeugs

  • Angaben von Zeug:innen

  • Polizeiliches Unfallprotokoll, wenn verfügbar

Eine gründliche Dokumentation erleichtert die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.