Bei Minusgraden gefriert Wasser, das in Risse und Fugen der Fahrbahn eingedrungen ist. Das Eis dehnt sich aus und zerstört den Belag – Schlaglöcher entstehen. „Wer solche Löcher übersieht und ungebremst hindurchfährt, riskiert teure Schäden an Reifen und Felgen“, warnt Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.
Frostschäden auf der Straße
Dabei gilt: Auch die Fahrzeuglenkenden tragen Verantwortung. Ihre Fahrweise muss stets dem Straßenzustand angepasst sein. Vorausschauendes Fahren und reduzierte Geschwindigkeit sind Pflicht. Wer das nicht tut, könnte im Schadensfall leer ausgehen.
Wer haftet wann?
Auf kostenlos nutzbaren Straßen wie Orts-, Landes- oder Bundesstraßen haften Bund, Länder oder Gemeinden nur bei grober Fahrlässigkeit. „Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch bereits bekannt ist, aber der Straßenerhalter keine Absicherung oder Kennzeichnung vorgenommen hat“, erklärt Authried.
Haftung auf kostenpflichtigen Straßen
Anders verhält es sich auf kostenpflichtigen Straßen, etwa Autobahnen und Schnellstraßen. Hier kann bereits leichte Fahrlässigkeit des Straßenerhalters zu einer Haftung führen. Dieser muss nachweisen, dass er alles getan hat, um Gefahren rechtzeitig zu beseitigen oder abzusichern – oder dass dies aus bestimmten Gründen nicht möglich war.
Schäden dokumentieren – so sichern Sie Ansprüche
Im Schadensfall empfiehlt der ÖAMTC, sämtliche Details sorgfältig zu dokumentieren:
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Fotos der beschädigten Stellen und des Fahrzeugs
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Angaben von Zeug:innen
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Polizeiliches Unfallprotokoll, wenn verfügbar
Eine gründliche Dokumentation erleichtert die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.









































